Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-01788

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Erschließungsstraße im Baugebiet „Langer Kamp“ erhält den Namen

 

Schwanbergerstraße.


 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

 

Die Zuständigkeit des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1, Satz 2, Ziff. 3 NKomVG.

 

Begründung:

 

In seiner Sitzung vom 21. Dezember 2015 hat der Rat der Stadt Braunschweig den Bebauungsplan „Langer Kamp“, HA 130 beschlossen. Die planungsrechtlichen Festsetzungen verfolgen das Ziel, eine Wohnnutzung in Kombination mit einem Lebensmittelvollsortimenter und Büro- bzw. Dienstleistungsangeboten zu schaffen.

 

Maßgebliche Ziele der Straßenbenennung sind die Sicherung einer einfachen und ein­deutigen Orientierung sowie die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung (z.B. bei Einsätzen von Rettungsfahrzeugen). Die Benennung mit einem Straßennamen gewährleistet die Einhaltung dieser Ziele. Die Verwaltung regt an, die Erschließungsstraße des Baugebiets mit dem Namen „Schwanbergerstraße“ nach der herausragenden Braunschweiger Musikerpersönlichkeit Johann Gottfried Schwanberger zu benennen (zur Person siehe Anlage).

 

Der Benennungsvorschlag stellt einen Bezug zu den umliegenden Straßennamen her und fügt sich in das vorhandene Benennungsthema mit Namen von Komponisten ein (z.B. Richard-Wagner-Straße, Richard-Strauß-Weg, Lortzingstraße, Mozartstraße, Beethovenstraße, Methfesselstraße). Die angestrebte vororientierende Funktion durch ein Benennungsthema wird somit aufgenommen.

 

Der Vorschlag eine Straße nach Johann Gottfried Schwanberger zu benennen, wurde bereits 2006 von der Initiative Louis Spohr vorgetragen. Louis Spohr hat für seine Geburtsstadt Braunschweig eine besondere Bedeutung, indem er u.a. ein besonderes Augenmerk auf Vermittlungsmodelle in allen Bereichen der Musikkultur legte.

 

Der Stadtteilheimatpfleger stimmt dem Vorschlag zu.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise