Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 16-01840

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Auf Nachfrage des Ratsherrn Dr. Wolfgang Büchs im Planungs- und Umweltausschuss (PlUA) am 09.12.2015 - fußend auf  einem Schreiben des BUND vom 22.06.2015 - hat die Verwaltung u. a. folgendes geantwortet:

 

„Das Schreiben des BUND bezieht sich auf den Ratsbeschluss vom 27.08.2013: „Bei der Neuverpachtung geeigneter städtischer landwirtschaftlicher Flächen in der Stadt ist jeweils ein ca. 5 m breiter Randstreifen nur extensiv zu bewirtschaften. Dies kann als Auflage in Pachtverträgen bei jeder Neuverpachtung oder Verlängerung vereinbart werden, so dass es finanziell kaum zu Einbußen kommt.“ Eine detaillierte Beantwortung der umfangreichen Fragen im Schreiben des BUND ist vor dem Hintergrund der vorhandenen personellen Ressourcen nicht leistbar.

 

Der Sachstand zur Umsetzung des Ratsbeschlusses stellt sich seitens der Verwaltung wie folgt dar: Landwirtschaftliche Pachtverträge laufen in der Regel unbefristet. Bei Neuverträgen oder Änderungen wird jedoch in einer Auflage auf den Inhalt des Ratsbeschlusses und die damit verbundene Verpflichtung hingewiesen. Die Abteilung Umweltschutz, Umweltplanung hat darum gebeten, folgende Formulierung aufzunehmen: „Genaue Lage und Ausgestaltung der Ackerrandstreifen sind mit der Naturschutzbehörde vorab abzustimmen.“ Entsprechende Neuverträge kommen jedoch nur selten vor. Änderungskündigungen zu diesem Zweck sind nach dem Ratsbeschlusstext nicht vorgesehen. Daneben hat eine Umfrage bei 35 städtischen Pächtern ergeben, dass bereits 16 Landwirte - auch ohne Regelung im Pachtvertrag - Flächen ganz oder teilweise extensiv bewirtschaften oder mit der Verwaltung deswegen in Kontakt stehen.“

 

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen an die Verwaltung:

 

  1. Sind die 19 Landwirte, die sich aktuell noch nicht gemäß dem Ratsbeschluss vom 27.08.2013 zur Ackerrandstreifen-Bewirtschaftung verhalten, seitens der Verwaltung gezielt angesprochen worden mit dem Ziel, die Intention des Ratsbeschlusses auch ohne Neuverpachtung zu erfüllen?

 

  1. Welche Möglichkeiten ergeben sich darüber hinaus - außerhalb einer Änderungskündigung - mit den betroffenen Landwirten zu einer dem Sinn des Ratsbeschlusses vom 27.08.2013 entsprechenden Einigung zu kommen?

 

  1. Was ist im Zusammenhang mit einer Änderungskündigung der Pachtverträge zu beachten? Sind hier finanzielle und zeitliche Auswirkungen zu betrachten?

 

 

Gez. Dr. Burkhard Plinke

 

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