Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 16-01893

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Ergänzend zur Mitteilung Drucksache Nr. 12314/12 zur Sitzung des Grünflächenausschusses am 03.05.2012 wird über die Methodik und den Ablaufplan hinsichtlich der vorzunehmenden Schutzmaßnahmen informiert:

 

1. Allgemeines Vorgehen zur Abwehr des Eichenprozessionsspinners

 

Jeder Befall mit dem Eichenprozessionsspinner (EPS) wird dokumentiert:

Der Fachbereich Feuerwehr, Abt. Gefahrenabwehr und Rettungsdienst, der Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit, Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten/Gefahrenabwehr und der Fachbereich Soziales und Gesundheit, Abt. Gesundheitsamt sowie das Julius-Kühn-Institut werden über Befallsort, Befallsstärke und getroffene Maßnahmen zur Gefahrenabwehr informiert.

 

Eine ausreichende Öffentlichkeitsarbeit wird nach Möglichkeit saisonal und im Vorfeld einer konkreten Bekämpfung durchgeführt (Pressemitteilung).

 

Die Wahl der Bekämpfungsmethode wird ebenfalls dokumentiert, um den gesetzlichen Auflagen zu genügen. Der Bevölkerung kann die Notwendigkeit der gewählten Methode bei Bedarf erläutert werden.

 

2. Maßnahmenkategorien zur Gefahrenabwehr

 

Nachstehende Einteilung in Maßnahmenkategorien wird durch den jeweiligen Befallsort sowie das Ausmaß des Befalls definiert.

 

Kategorie 1

 

Dies sind Bereiche, in denen von keiner oder nur von einer geringen Gefährdung auszugehen ist wie z. B. außerhalb geschlossener Siedlungen in der freien Landschaft sowie Befallsgebiete mit größeren Abständen zu Wegen (ca. 50 m).

  • In der Regel ist keine Bekämpfung notwendig.
  • Ggf. ist die Bevölkerung über mögliche Gesundheitsgefährdung durch Hinweisschilder vor Ort zu informieren.

 

Kategorie 2

 

Bereiche, in denen eine Gefährdung für Menschen vorliegt, wie z. B. entlang von Rad- und Wanderwegen ohne unmittelbar angrenzende Wohnbebauung

  • In der Regel ist keine Bekämpfung notwendig.
  • Die Bevölkerung ist über eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch Hinweisschilder vor Ort zu informieren, befallene Bereiche sind ggf. absperren.

 

Kategorie 3

Bereiche, in denen eine hohe Gefährdung für Menschen vorliegt, wie z.B. in Grünanlagen und Parks, Waldrandbereiche mit Wohnbebauung, Parkplätze, Erholungseinrichtungen

  • Eine zeitnahe Bekämpfung ist notwendig (max. 5 Werktage).
  • Bis zur Bekämpfung ist die Bevölkerung durch Hinweisschilder vor Ort zu informieren, befallene Bereiche sind ggf. absperren.
  • Auf Baumarbeiten sowie Grünpflegemaßnahmen ist in den betroffenen Gebieten zu verzichten, solange keine Entwarnung vor akuter Gefahr gegeben wurde.

 

Kategorie 4

Bereiche, in denen eine sehr hohe Gefährdung für Menschen vorliegt, wie z. B. an Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Siedlungsbereiche, Badeseen.

  • Eine unmittelbare Bekämpfung ist notwendig (Gefahr in Verzug).
  • Bis zur Bekämpfung ist die Bevölkerung durch Hinweisschilder vor Ort zu informieren, befallene Bereiche sind, sofern möglich, abzusperren.
  • Auf Baumarbeiten sowie Grünpflegemaßnahmen ist in den betroffenen Gebieten zu verzichten, solange keine Entwarnung vor akuter Gefahr gegeben wurde.
  • Sollte ein über Jahre dauerhaftes Auftreten von EPS an bestimmten Örtlichkeiten aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht erwünscht sein, käme nach aktuellem Kenntnisstand als letztes Mittel der Entzug des Nahrungsangebotes (Fällung einheimischer Eichen) an dieser Örtlichkeit im Sinne einer Einzelfallentscheidung in Betracht. Ein einmaliger oder episodischer Befall mit EPS stellt jedoch keinen ausreichenden Grund für die Fällung einer Eiche dar.

 

Kategorie 5

 

Im Falle eines über einen Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Jahren nachgewiesenen Befalls im Gültigkeitsbereich der Kategorie 4 werden prophylaktische Maßnahmen zur Bekämpfung des EPS durchgeführt. Ein solcher Einsatz ist nur während der Larvenstadien 1 bis 3 möglich, da in den späteren Stadien 4 bis 6 der Bekämpfungserfolg immer stärker abnimmt.

 

Dies beinhaltet die vorbeugende Anwendung eines biologischen Bekämpfungsmittels (Dipel ES: Wirkstoff Bacillus thuringiensis kurstaki). Dieses Mittel wirkt selektiv auf sog. frei fressende Schmetterlingsraupen, zu denen auch der Eichenprozessionsspinner zählt. Es ist das einzige biologische Mittel, für das nach Biozidrecht aktuell eine Zulassung für die Verwendung zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners vorliegt. Der Einsatz erfolgt ausschließlich nach eingehender Abwägung gemäß den Anwendungsbestimmungen sowie ggf. unter Beteiligung der zuständigen Behörden.

 

Eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners mit Dipel ES in schützenswerten Gebieten wie Wasser- oder Naturschutzgebieten, die an menschliche Siedlungen grenzen, ist vorher unter sorgfältiger Abwägung der Ziele des Umwelt- und Naturschutzes mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.

 

Spezielle Vorschriften zur Schädlingsbekämpfung in Naturschutzgebieten und artenschutzrechtliche Vorschriften (z. B. Mindestabstände zu Gewässern) sind zu beachten.

 

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