Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 16-01880
Grunddaten
- Betreff:
-
Baumfällungen Feuerwehrhaus Querum
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Beteiligt:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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12.04.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Während der Sitzung des Grünflächenausschusses am 2. Dezember 2015 wurde angefragt, ob der Verwaltung bekannt ist, dass Bäume gefällt werden und wo Ersatzpflanzungen stattfinden.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Im Zuge des Neubaus des dringend benötigten Feuerwehrhauses in Querum mussten zur Schaffung der Baufreiheit sowie der für den Betrieb eines Feuerwehrhauses erforderlichen Übungsflächen und KFZ-Aufstellflächen im Außenbereich Baumfällarbeiten durchgeführt werden. Im Zuge der Baugenehmigung war als Kompensation die Neuanpflanzung von mindestens einem Baum pro sechs neu zu schaffenden PKW-Stellplätzen im Bereich der Stellplatzanlage gefordert worden. Weiterhin wurde die Auflage der Eingrünung der Stellplätze mit einer Hecke nach Süden gemacht.
Diese Auflagen werden im Rahmen der Herstellung der Außenanlagen des Feuerwehrhauses erfüllt. Neben der Einfriedung mittels einer Hecke im Süden und Westen des Grundstückes werden drei neue Bäume (Sorbus intermedia ‚Brouwers‘ - Schwedische Mehlbeere) im Bereich der zwölf PKW-Stellplätze angepflanzt. Damit werden die Forderungen der Baugenehmigung sogar übertroffen.
Weitergehende intensive Begrünungen sind auf dem Grundstück nicht möglich, da die Freianlagen zu Übungszwecken zur Verfügung stehen müssen. Weiterhin fordert die Feuerwehrunfallkasse FUK im Bereich der Alarmausfahrt bestmögliche Sichtverhältnisse auf den fließenden öffentlichen Verkehr sowie auf die ausrückenden Einsatzfahrzeuge, um hier das Unfallrisiko durch Kollisionen im Alarmfall zu minimieren. Aus diesem Grund ist auf zusätzliche Begrünungen an dieser Grundstücksseite zu verzichten.
