Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-01854

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung

 

1.der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig werden angewiesen,

 

2.der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die

Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen.

 

in der Gesellschafterversammlung der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.“

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Im Hinblick auf den Beschlussvorschlag wird auf die in der heutigen Sitzung vorgelegten Unterlagen zum Jahresabschluss 2015 der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig Bezug genommen (siehe Drucks.-Nr. 16-01820).

 

Die gemäß § 12 Ziff. 4 des Gesellschaftsvertrages der Nibelungen-Wohnbau-GmbH vorgesehene Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung bedarf einer Weisung an die dortigen städtischen Vertreter der Stadt Braunschweig. Gemäß § 6 Ziffer 1 lit. a) der Hauptsatzung ist hierfür ein entsprechender Beschluss des FPA ausreichend.
 

 

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