Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-01745
Grunddaten
- Betreff:
-
Berufung von 2 Stellvertretenden Stadtbrandmeistern in das Ehrenbeamtenverhältnis
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen; 37 Fachbereich Feuerwehr
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Finanz- und Personalausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
21.04.2016
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
03.05.2016
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die nachstehend aufgeführten Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Braunschweig werden zum
nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen:
lfd. Nr.BereichFunktionName, Vorname
1WestStellvertretender StadtbrandmeisterLoos, Michael
2SüdStellvertretender StadtbrandmeisterWitt, Frank
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Freiwillige Feuerwehr Braunschweig wird aufgrund der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Braunschweig vom 19. Oktober 2015 neu organisiert. Die insgesamt 20 Ortsfeuerwehren sind zukünftig Bereichen zugeordnet, welche jeweils von einer Stellvertretenden Stadtbrandmeisterin oder einem Stellvertretenden Stadtbrandmeister geführt werden.
Die Ortsbrandmeisterinnen- und Ortsbrandmeister-Dienstbesprechung der Freiwilligen
Feuerwehr Braunschweig hat vorgeschlagen, die oben genannten Herren für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis als Stellvertretende Stadtbrandmeister zu berufen.
Die für die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis geforderten fachlichen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen werden erfüllt.
Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes.
