Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-01745

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die nachstehend aufgeführten Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Braunschweig werden zum

nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen:

 

lfd. Nr.BereichFunktionName, Vorname

1WestStellvertretender StadtbrandmeisterLoos, Michael

2SüdStellvertretender StadtbrandmeisterWitt, Frank

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Freiwillige Feuerwehr Braunschweig wird aufgrund der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Braunschweig vom 19. Oktober 2015 neu organisiert. Die insgesamt 20 Orts­feuerwehren sind zukünftig Bereichen zugeordnet, welche jeweils von einer Stellvertretenden Stadtbrandmeisterin oder einem Stellvertretenden Stadtbrandmeister geführt werden.

 

Die Ortsbrandmeisterinnen- und Ortsbrandmeister-Dienstbesprechung der Freiwilligen

Feuerwehr Braunschweig hat vorgeschlagen, die oben genannten Herren für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis als Stellvertretende Stadtbrandmeister zu berufen.

 

Die für die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis geforderten fachlichen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen werden erfüllt.

 

Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutz­gesetzes.

 

 

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