Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 15-01299-02

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Stadtbezirksrates 321 vom 17. Februar 2016 wurde die Frage aufgeworfen, ob bei einem Sporthallenbau mit Tribüne mehr WCs notwendig werden.

 

Hierzu antwortet die Verwaltung wie folgt:

 

Beim Bau und Betrieb einer Sporthalle ist grundsätzlich zwischen den Sanitärbereichen für Sportler und Besucher zu unterscheiden. Durch den Bau eines Zuschauerbereichs werden somit eigene WCs erforderlich. Ihre Anzahl ist baurechtlich vorgegeben und nach Personenzahl gestaffelt.

 

Die Tribüne der abgebrannten Sporthalle umfasste 98 Plätze. Diese Zahl vorausgesetzt, werden 2 Damen-WC, 1 Herren-WC und 2 Urinale erforderlich. Das ebenfalls geforderte Behinderten-WC ist auch bei einem reinen Sportbetrieb bereits grundsätzlich vorzuhalten.

 

 

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