Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-01836
Grunddaten
- Betreff:
-
Planung und Ausbau der Elversberger Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Hornung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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Entscheidung
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13.04.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates
Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus dem NKomVG § 93 (1) in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig § 16 (1) 6. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Vorlage zur Planung und zum Ausbau der Elversberger Straße um einen Um- und Ausbau einer Straße, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.
2. Anlass
Die Elversberger Straße ist mit den Möglichkeiten der Straßenunterhaltung nicht länger wirtschaftlich zu unterhalten. Die Leitungsträger haben mitgeteilt, dass die Hausanschlussleitungen der Kanäle, die Kanäle selbst und die Beleuchtung ebenfalls erneuerungsbedürftig sind. Angesichts dieser Gesamtsituation wurde die Straße überplant.
3. Planung
Die Elversberger Straße soll, ähnlich den schon ausgebauten Parallelstraßen, als reine Wohnstraße verkehrsberuhigt ausgebaut werden. Dies verfolgt das Ziel, die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu steigern.
Mit Rücksicht auf die Situation im ruhenden Verkehr sollen möglichst viele Parkplätze angeboten werden. Die Zugänge zu den Häusern werden dabei freigehalten. Die Parkplätze werden durch ausgepflasterte Inseln eingerahmt. Etwa mittig zwischen den Straßen Am Ölper Holze und Am Horstbleek wird zur Verkehrsberuhigung ein Versatz in der Verkehrsfläche angelegt. Dieser wurde zugunsten der Stellplätze sehr kurz gehalten. Dieses verhindert, dass im Bereich des Versatzes geparkt wird. Da dieser Bereich auch dem Ausweichen bei Gegenverkehr dient, kann es bei mehreren sich begegnenden Fahrzeugen dazu kommen, dass zum Ausweichen rangiert oder rückwärts gefahren werden muss. Dieses ist unter der Berücksichtigung der untergeordneten Verkehrsbedeutung der Elversberger Straße durchaus vertretbar.
4. Informationsveranstaltung
Am 16. März 2016 hatte die Verwaltung alle Grundstückseigentümer schriftlich sowie die Öffentlichkeit über die Medien eingeladen, um die Planung zu erläutern, die Rahmenbedingungen der Straßenausbaubeitragssatzung zu erklären, Fragen zu beantworten und mit den Anliegern zu diskutieren.
- Es wurde seitens der Anwohner mehrfach die angespannte Parkplatzsituation thematisiert. Diese wurde bei der Planung berücksichtigt. Im Nachgang zur Veranstaltung wurde seitens eines größeren Grundstückseigentümers zugesagt, dass geprüft werde, ob und wie private Einstellplätze geschaffen werden können.
- Es wurde angeregt, die in den Verkehrsinseln vorgesehenen Überflurhydranten besonders zu schützen. Die Anregung wird nachvollzogen, so dass nunmehr Unterflurhydranten vorgesehen werden.
Die Verwaltung hatte nach der Bürgerinformation den Eindruck, dass die Planung von den Anwohnern mitgetragen wird.
5. Finanzierung
Die Straßenbaukosten für den Ausbau der Elversberger Straße betragen ca. 154.000 €. Die Leitungsträger beteiligen sich an dieser Summe in einer Höhe von ca. 27.000 €. Die Anlieger werden über Straßenausbaubeiträge in einer Gesamthöhe von ca. 77.000 € an den Ausbaukosten beteiligt. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen bei der Finanzposition 5S.660014 unter der Voraussetzung zur Verfügung, dass der Haushalt rechtskräftig wird.
Anlagen
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(wie Dokument)
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143,2 kB
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