Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 00328-01-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Okerbrücke Grund
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Hornung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Heidberg-Melverode
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zur Kenntnis
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13.04.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Protokollnotiz im Protokoll der Stadtbezirksratssitzung vom 25.11.2015:
In welchen Planungsphasen ist eine Einbindung der politischen Gremien vorgesehen?
In welcher Art sieht die Verwaltung eine Mitwirkungsmöglichkeit der politischen Gremien bei zentralen städtischen Baumaßnahmen vor?
Was heißt im ersten Absatz der Stellungnahme der Verwaltung:
„findet in der Regel“?
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 94 NKomVG ist der Stadtbezirksrat zu allen wichtigen Fragen […], die den Stadtbezirk in besonderer Weise berühren, anzuhören. Das Anhörungsrecht besteht vor der Beschlussfassung des Rates oder des zuständigen Ausschusses, insbesondere z. B. bei der Planung und Durchführung von Investitionsvorhaben im Stadtbezirk.
Im vorliegenden Fall der Okerbrücke Grund ist für die Vorlage der Entwürfe diese Verfahrensweise eingehalten worden. Für die Entwurfserstellung sind vorab durch den FB 66 die erforderlichen Abstimmungen mit allen betroffenen Verwaltungsbereichen durchgeführt worden sowie die örtlichen Gegebenheiten aufgenommen worden. Es wurden für die Beschlussvorlage zwei Entwürfe mit Kostenschätzungen erstellt. Wie im § 94 NKomVG gefordert, wurde der Stadtbezirksrat vor Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses angehört.
Die Formulierung im ersten Absatz „findet in der Regel“ zielt auf die Möglichkeit der in § 89 NKomVG vorgesehenen Eilentscheidung, ohne Einbindung des Stadtbezirksrates, ab.
