Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-01426
Grunddaten
- Betreff:
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Verwendung von Mitteln aus dem Stadtbezirksratsbudget: Umlaufsperre Achilles-Hof
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Hornung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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zur Kenntnis
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13.04.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Protokollnotiz zur Sitzung vom 02.12.2015, TOP Ö 12:
„Die Verwaltung wird gebeten, bis zum 10.12.2015 die Aufstellung einer Umlaufsperre auf dem Fußweg vor dem Achilles-Hof in Watenbüttel, Am Grasplatz, zu prüfen und die anfallenden Kosten zu ermitteln.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Umlaufsperren kommen auf Gehwegen in der Regel dort zum Einsatz, wo die Sicherheit von Rad fahrenden Schülerverkehren gefährdet ist, also an Querungsstellen von Straßen mit starkem Kfz-Verkehr und schlechten Sichtverhältnissen. Dieses ist hier nicht der Fall.
Bei dem hier vorhandenen 1,80 m breiten Gehweg sieht die Gestaltung von Umlaufsperren im Übrigen nur 0,65 m breite Schranken vor, da neben der Schranke eine Einfahrbreite von 1,15 m für Rollstühle und Doppelkinderwagen vorhanden sein muss. Das heißt, dass die beiden Schranken keine Überlappung haben, sondern eine Lücke von 0,50 m bleibt. Ferner ist in der Gehrichtung zwischen den beiden Schranken ein Abstand von 1,50 m erforderlich, um den Rollstuhl fahrenden Personen ein Durchfahren der Umlaufsperre ohne Rangiervorgänge zu ermöglichen.
Da eine Umlaufsperre nicht aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, überwiegen die Nachteile für den fußläufigen Verkehr deutlich. Deshalb rät die Verwaltung von der Aufstellung einer Umlaufsperre ab.
