Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-01837

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Planung und dem Ausbau der Siegmundstraße zwischen Mittelweg und Freyastraße wird zugestimmt.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


1. Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates

 

Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus dem NKomVG § 93 (1) in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig § 16 (1) 6. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Vorlage zur Planung und zum Ausbau der Siegmundstraße um einen Um- und Ausbau einer Straße, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.

 

2. Anlass

 

Die Siegmundstraße ist mit den Möglichkeiten der Straßenunterhaltung nicht länger wirtschaftlich zu unterhalten. Die Leitungsträger haben mitgeteilt, dass die Hausanschlussleitungen der Kanäle, die Kanäle selbst, die Strom- und Wasserversorgungsleitungen sowie die Beleuchtung ebenfalls erneuerungsbedürftig sind. Angesichts dieser Gesamtsituation wurde die Straße überplant.
 

3. Planung

 

Die Siegmundstraße soll Tempo-30-gerecht ausgebaut werden. Wie auch heute ist sie als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Osten geplant. Auf der 4,80 m breiten Fahrbahn wird der Radverkehr auch in Gegenrichtung zugelassen sein.

Mit Rücksicht auf die Situation im ruhenden Verkehr sollen möglichst viele Parkplätze angeboten werden. Durch das beidseitige Einrichten von 2,20 m breiten Parkstreifen wird zukünftig das halbhohe Parken auf den Gehwegen unterbleiben. Letztere sind mit einer Breite von 2,50 m geplant.

Für die Umsetzung der Planung ist Grunderwerb bzw. Flächentausch nötig. Die Eigentümerin der betroffenen Flurstücksteile, die Nibelungen Wohnbau GmbH, zeigt sich hiermit einverstanden.

Im Rahmen der Maßnahme wird die Kreuzung Siegmundstraße/Freyastraße übersichtlicher gestaltet, sodass die Nutzbarkeit für Fußgänger, insbesondere auch für Schulkinder, wesentlich verbessert wird.

 

 

4. Informationsveranstaltung

 

Am 17. März 2016 hatte die Verwaltung alle Grundstückseigentümer schriftlich sowie die Öffentlichkeit über die Medien eingeladen, um die Planung zu erläutern, die Rahmenbedingungen der Straßenausbaubeitragssatzung zu erklären, Fragen zu beantworten und mit den Anliegern zu diskutieren.

 

- Es wurde angeregt, dass Müllcontainer im Bereich der privaten Containerstandplätze am Straßenrand zur Leerung abgestellt werden können. Dem wird durch die Einplanung zweier Aufstellbereiche in den Parkstreifen Rechnung getragen.

 

- Mit Hinweis auf den nahe gelegenen Nibelungenplatz und die dortigen Geschäfte wurde das Einrichten eines Behindertenparkplatzes angeregt. Die Verwaltung hält die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes für Besucher des Nibelungenplatzes an dieser Stelle wegen der Entfernung nicht für sinnvoll.

 

Die Verwaltung hatte nach der Veranstaltung den Eindruck, dass die Planung grundsätzlich positiv aufgegriffen wurde.

 

5. Finanzierung

 

Die Straßenbaukosten für den Ausbau der Siegmundstraße betragen ca. 165.000 €. Die Leitungsträger beteiligen sich an dieser Summe in einer Höhe von ca. 12.500 €. Die Anlieger werden über Straßenausbaubeiträge in einer Gesamthöhe von ca. 112.400 € an den Ausbaukosten beteiligt. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen bei der Finanzposition 5S.660018 unter der Voraussetzung zur Verfügung, dass der Haushalt rechtskräftig wird.

 


 

 

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Anlagen

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