Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 16-01660

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Stadtbezirksrats am 8. Dezember 2015 berichtete Herr Bezirksbürgermeister Dölz über einen Ortstermin, der am 6. August 2015 in der Kalandstraße 4 stattgefunden hat und bat die Verwaltung um einen aktuellen Sachstandsbericht.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Vorbemerkung

 

Die städtische Grünfläche innerhalb der Wohnbebauung Kalandstr. / Juliusstraße (Gemarkung Wilhelmitor Flur 6, Flurstück 72/18 und 72/15, Größe: 694 m²) liegt im Sanierungsgebiet „Soziale Stadt – westliches Ringgebiet“. In den letzten Jahren haben sich in diesem Teil des Sanierungsgebietes die Nutzungsansprüche modifiziert. Bisher wurde diese Fläche kostenfrei den anliegenden Nutzern zur Verfügung gestellt und von der Eigentümergemeinschaft Juliusstraße 34 auf eigene Kosten gepflegt.  Aufgrund der  unterschiedlich großen Nachbargrundstücke ist der Bedarf für eine Nutzung der Freifläche sehr verschieden. Mit dem Wohnungsneubau der Kalandstr. 3 und 4 haben sich neue Erschließungsmöglichkeiten zum Innenhof ergeben und damit der Wunsch, auf ca. 12 % der städtischen Fläche vier private Carports anzuordnen. Eine Kaufanfrage der Eigentümergemeinschaft liegt der Stadt vor.

 

Am 6. August 2015 fand ein Ortstermin mit dem Bezirksbürgermeister und den Eigentümervertretern Juliusstraße 34 und Kalandstr. 3 und 4 statt, um die unterschiedlichen Interessenlagen auszugleichen. In einem moderierten Verfahren wurde eine einvernehmliche Lösung zur Errichtung der gewünschten Carports gefunden.

 

Sachstand

 

Im Nachgang des Ortstermins fand auf dieser Basis eine weitergehende Prüfung statt. 

Aus fachlicher Sicht wird der Verkauf der gesamten Fläche empfohlen.

 

Das Angebot eines Grundstückskaufes wurde gleichberechtigt allen unmittelbar angrenzenden Grundstückseigentümern (Kalandstraße 1 und 2, Juliusstraße 33 A, 33 C, 34 und 34 A sowie Kalandstr. 3 und 4) unterbreitet, wobei auch einzelne Teileigentümer Erwerber werden können. Die Rückmeldung liegt nunmehr vor. Derzeit wird die zum Verkauf stehende Fläche bewertet und mit den interessierten Käufern verhandelt.

 

Sanierungsziel der künftigen Nutzung und Orientierungshilfe ist eine mögliche Erhaltung bzw. Verbesserung der Frei- und Grünfläche. Untergeordnete bauliche Maßnahmen müssen sich in das Erscheinungsbild einfügen. Angestrebt wird ein Konsens der früheren gemeinschaftlichen Nutzung zwischen den verschiedenen Interessengruppen. Als Bedingung für den Verkauf wird eine zweckentsprechende Nutzung der wesentlichen Teilflächen  der Grünfläche (max. vier Carports und Erhalt der Grünfläche) vereinbart werden.

 

 

 

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Anlagen

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