Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 16-01668-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 17.02.2016 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.: Im Bereich der örtlich noch überschaubaren Flächen am Rudolfplatz und der Münstedter Straße konnten bei den Aufgrabungsflächen keine Mängel festgestellt werden.

 

Im Regelfall werden die wiederhergestellten Oberflächen im Bereich neu verlegter Versorgungsleitungen von der Verwaltung abgenommen. Nach der Abnahme werden Mängel im Rahmen der regelmäßigen Straßenkontrollen erfasst. Wenn sich die Schadstelle einem Leitungsträger zuordnen lässt, wird dieser zur Mängelbeseitigung aufgefordert.

 

Zu 2.: Grundsätzlich handelt es sich bei den angeführten Tiefbauarbeiten um Leistungen im Auftrage der Leitungsträger. Die Stadt Braunschweig hat kein Vertragsverhältnis mit der vor Ort ausführenden Firma. Es bestehen somit keine Regressmöglichkeiten für die Verwaltung gegenüber der Baufirma. Die Verwaltung fordert in diesen Fällen den Leitungsträger zur Mängelbeseitigung auf.

 

Zu 3.: Die baubegleitende örtliche Bauüberwachung und Qualitätskontrolle obliegt der Bauleitung der einzelnen Leitungsträger. Bei jährlich ca. 3.500 Aufgrabungen im gesamten Stadtgebiet kann die Verwaltung aufgrund ihrer personellen Möglichkeiten während der laufenden Bauausführung nur stichprobenartige Kontrollen durchführen.


 

 

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