Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-01758
Grunddaten
- Betreff:
-
Planung und Ausbau der Honrothstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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Entscheidung
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19.04.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Begründung der Vorlage
Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 S. 3 NKomVG i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Planung und den Ausbau der Honrothstraße um eine Angelegenheit, die auf den Stadtbezirksrat per Hauptsatzung übertragen wurde, da die Bedeutung der Honrothstraße nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.
Anlass
Die im westlichen Ringgebiet liegende Honrothstraße ist sanierungsbedürftig. Fahrbahn und Gehwege sind erheblich beschädigt und nicht länger wirtschaftlich zu unterhalten. Eine fachgerechte Entwässerung der Straße ist nicht gegeben. Des Weiteren besteht der Bedarf, Leitungen in der Straße zu erneuern.
Die Honrothstraße zwischen der Goslarschen Straße und der Mahrenholtzstraße verfügt über eine 4,80 m breite Fahrbahn, die einseitig beparkt wird. An beiden Fahrbahnrändern ist ein 1,50 m schmaler Gehweg vorhanden. Zwischen der Mahrenhlotzstraße und dem Sackring sind eine ca. 5 m breite beparkte Fahrbahn und ein ca. 0,90 m schmaler Gehweg angelegt.
Planung
Die Aufteilung der Verkehrsflächen wird wie folgt verändert: Zwischen Goslarscher Straße und Alerdsweg wird auf der Nordseite ein durchgehender 2,30 m breiter Gehweg gepflastert. Die 3,20 m breite Fahrbahn wird in Asphaltbauweise mit einer beidseitigen zweireihigen Gosse hergestellt. Ein mit Kleinpflaster belegter Parkstreifen wird am südlichen Fahrbahnrand angeordnet, unterbrochen durch punktuelle Gehwegflächen vor den Eingängen auf die Grundstücke.
Zwischen dem Alerdsweg und der Marenholtzstraße wird das gleiche Konzept verfolgt, der Gehweg allerdings am südlichen und der Parkstreifen am nördlichen Fahrbahnrand angeordnet.
Beide Abschnitte werden weiterhin als Tempo-30-Zone ausgewiesen.
Pflanzinseln gliedern die Parkstände. Noch nicht abschließend geklärt ist, ob zwischen der Goslarschen Straße und dem Alerdsweg die Pflanzinseln mit Bäumen oder hochstämmigen Büschen bepflanzt werden. Dieses ist abhängig von Lage und Zustand dort befindlicher Leitungen und wird im Zuge der Baumaßnahme festgelegt.
Der Abschnitt zwischen dem Sackring und der Marenholtzstraße soll als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden. Die Einbahnstraßenregelung soll beibehalten werden. Um eine Durchfahrtsbreite von 3,50 m zu erreichen ist Grunderwerb zu tätigen. Die Verkehrsflächen werden gepflastert und die Parkstände mit andersfarbigem Pflaster gekennzeichnet. Pflanzinseln betonen die Ein- und Ausfahrt aus diesem Straßenabschnitt.
Informationsveranstaltung
Am 3. März 2016 hatte die Verwaltung alle Grundstückseigentümer schriftlich sowie die Öffentlichkeit über die Medien eingeladen, um die Planung zu erläutern, die Rahmenbedingungen der Straßenausbaubeitragssatzung zu erklären, Fragen zu beantworten und mit den Anliegern zu diskutieren. Das Gestaltungskonzept sowie die Straßenausbauplanung wurden von den Anwesenden positiv aufgenommen.
Finanzierung
Die Investitionen für den Straßenbau in der Honrothstraße betragen ca. 380.000 €. Die Anlieger beteiligen sich über Straßenausbaubeiträge mit ca. 210.000 €.
Es ist beabsichtigt, im Herbst 2016 mit den Bauarbeiten zu beginnen. Die dafür benötigten Haushaltsmittel stehen im Projekt 5S.660016 zur Verfügung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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248,3 kB
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(wie Dokument)
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239,6 kB
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