Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-01801
Grunddaten
- Betreff:
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Neuwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 12 (deckungsgleich mit dem Stadtbezirk 310 - Westliches Ringgebiet)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0300 Rechtsreferat
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung
- Verantwortlich:
- Kügler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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Entscheidung
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19.04.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der bisherige Schiedsmann, Herr Manfred Müller, ist im Monat November 2015 plötzlich verstorben. Es ist daher erforderlich, eine neue Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 12 zu wählen. Die Wahlzeit beträgt gemäß § 4 Abs. 1 des Nds. Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) fünf Jahre.
Herr Böttrich hat Kontakt zur Verwaltung aufgenommen und Interesse zur Übernahme des Schiedsamtes bekundet. Im Rahmen der erforderlichen Zustimmung der Bezirksvereinigung Braunschweig des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. führte diese mit Herrn Böttrich ein Gespräch und teilte als Ergebnis mit, dass Herr Böttrich die Aufgaben der Schiedsperson gut erfüllen könne und man daher die Wahl begrüßen würde.
Nach § 4 Abs. 1 NSchÄG erfolgt die Wahl der Schiedsperson durch den Rat der Gemeinde. Demgegenüber ist nach § 93 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG der Stadtbezirksrat zuständig. Dieser Zuständigkeitsregelung ist zu folgen, da das NKomVG als das jüngere Gesetz das NSchÄG verdrängt.
Für die Wahl der Schiedsperson ist demzufolge nach § 93 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG der Stadtbezirksrat 310 – Westliches Ringgebiet zuständig.
