Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 16-01871

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Mit dem Programm der sozialen Stadt sollen Stadtquartiere vor stetiger Abwärtsentwicklung bewahrt werden, zum einen durch bauliche Sanierungen, aber auch durch Stabilisierung der Sozialstrukturen. So sollen auch Neubauten von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen zu einer besseren Durchmischung der Sozialschichten beitragen.
Andererseits muss durch Sicherung preisgünstigen Wohnraums gewährleistet werden, dass die angestammte Bewohnerschaft des Quartiers nicht verdrängt wird.
Im Sanierungsgebieten können Städtebaufördermittel für verschiedene öffentliche und private Erneuerungsmaßnahmen eingesetzt werden.
Zunächst erhalten alle Eigentümer dann einen entsprechenden Eintrag in das Grundbuch. Hiermit soll u.a. sichergestellt werden, dass für Vorhaben, die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben, die notwendige sanierungsrechtliche Genehmigung beantragt wird. Auf diese Weise kann eine Koordinierung aller Einzelmaßnahmen mit den übergeordneten Zielsetzungen für das gesamte Gebiet stattfinden.
Dies vorausgeschickt wird gefragt:
1. Ist die Stadt auch beim Neubau von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern mit einem Eintrag im Grundbuch vertreten.
 Wenn ja, wie übt sie dieses Recht dann aus?
2. Wenn nein, werden Verkäufe innerhalb des Bereiches der Sozialen Stadt in irgendeiner Weise begutachtet?
3. Auf den Internetportalen werden für das westliche Ringgebiet im Bereich der sozialen Stadt u.a. für Eigentumswohnungen Spitzenpreise von über 4000,-€/ qm  gefordert. Dieser Wert liegt weit über dem Durchschnittquadratmeterpreis in der Stadt Braunschweig.
Ist das mit den Zielsetzungen des Programms der Sozialen Stadt vereinbar?
 

 

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