Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-01966

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Schwimm-Start-Gemeinschaft Braunschweig e.V. wird ein Abschlag in Höhe von bis zu 8.052,36auf den Zuschuss für das Jahr 2016 zur Abwicklung des Trainings- und Wettkampfbetriebes der Leistungsschwimmer bis zum Ende der laufenden Saison im Juli 2016 in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Schwimm-Start-Gemeinschaft Braunschweig e.V. (SSG) ist ein Zusammenschluss von sechs schwimmsporttreibenden Braunschweiger Sportvereinen, die den Leistungsschwimmern aus den Stammvereinen den Trainings- und Wettkampfbetrieb auf einem qualitativ hohen Level ermöglicht.

 

Im Jahr 2015 wurde der SSG ein städtischer Zuschuss in Höhe von bis zu 40.500,00 € zur Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebes der Leistungsschwimmer gewährt. Nunmehr hat die SSG mitgeteilt, dass angesichts einer geplanten Veränderung auf der Trainerposition für das Jahr 2016 ein höherer Zuschuss als im Jahr 2015 beantragt werden müsste, um das Qualitätslevel des Sportbetriebes halten zu können. Die Verwaltung hat die SSG daraufhin auf die aktuelle Haushaltslage der Stadt Braunschweig und die daraus resultierende Notwendigkeit, die Finanzplanung zu überdenken, hingewiesen.

 

Die Vertreter der SSG haben vor diesem Hintergrund signalisiert, gemeinsam mit den Stammvereinen über die Zukunft der SSG zu beraten.

 

Gleichwohl kann die SSG zur Finanzierung ihres Sportbetriebes nicht auf einen übergreifenden Gesamtetat aus Breiten- und Spitzensport zurückgreifen und sieht sich aktuell ohne städtische finanzielle Förderung nicht in der Lage, den Sportbetrieb bis zum Ende der laufenden Saison im Juli 2016 aufrechtzuerhalten.

 

Aufgrund finanzieller Verpflichtungen gegenüber der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH und gegenüber der derzeitigen hauptamtlichen Trainerin, deren Arbeitsvertrag zum Saisonende ausläuft, hat die SSG nunmehr mit Schreiben vom 30. März 2016 um eine Abschlagszahlung in Höhe von 8.052,36 € gebeten. Damit könnte der Trainings- und Wettkampfbetrieb der Leistungsschwimmer bis zum Ende der laufenden Saison im Juli 2016 durchgeführt werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, der SSG zur Abwicklung des Trainings- und Wettkampfbetriebes der Leistungsschwimmer bis zum Ende der laufenden Saison im Juli 2016 einen Abschlag in Höhe von bis zu 8.052,36 € in Form einer Fehlbedarfsfinazierung zu gewähren.

 

Die Verwaltung wird die Gespräche hinsichtlich der Zukunft der SSG begleiten und dem Sportausschuss über die Ergebnisse berichten.

 

Im Haushaltsplan 2016 sind im PSP-Element 1.42.4210.01.01 -Sportbetrieb- ausreichende

Haushaltsmittel zur Gewährung der vorgeschlagenen Abschlagszahlung veranschlagt.
 

 

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