Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-01953
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine – Unterhaltung von vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportstätten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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14.04.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„1. Den in der Anlage genannten Sportvereinen wird für die Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportaußenflächen für das Jahr 2016 im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung ein pauschalierter Abschlag in Höhe von 50 % der für das Jahr 2016 geplanten Unterhaltungszuschüsse mit einer Summe von 375.571,37 € bewilligt.
2. Die Auszahlung des pauschalierten Abschlags in Höhe von 50 % des für das Jahr 2016 geplanten Unterhaltungszuschusses für die vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportaußenflächen an den Fußball Club Braunschweig Süd von 1945 e.V. erfolgt erst nach abschließender Klärung des Fortbestandes der Mitgliedschaft des Vereins im Landessportbund Niedersachsen e.V. und nach Feststellung der ordnungsgemäßen Verwendung des städtischen Unterhaltungszuschusses des Jahres 2014. Die Auszahlung des pauschalierten Abschlags in Höhe von 50 % der für das Jahr 2016 geplanten Unterhaltungszuschüsse für die vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportaußenflächen an den SV Lindenberg e.V. und die Sportvereinigung Rühme von 1921 e.V. erfolgt erst nach einem abschließenden positiven Prüfergebnis über die ordnungsgemäße Verwendung der städtischen Unterhaltungszuschüsse des Jahres 2014.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Der Rat der Stadt Braunschweig hat am 1. April 2014 Sportförderrichtlinien beschlossen, die am 2. April 2014 in Kraft getreten sind. Gemäß Ziffer 3.3 der Sportförderrichtlinien gewährt die Stadt Braunschweig Sportvereinen für die laufende Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportstätteninfrastruktur Unterhaltungszuschüsse. Mit der Ausführung der ersten Pflegemaßnahmen muss im Regelfall Ende März/Anfang April eines jeden Jahres begonnen werden. Um die ordnungsgemäße und fachgerechte Pflege der Sportaußenflächen[1] durch die Vereine sicherzustellen, ist es notwendig, anteilige finanzielle Mittel rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund sollen allen Vereinen, die derartige Sportaußenflächen unterhalten, pauschalierte Abschläge in Höhe von 50 % der für das Jahr 2016 geplanten Unterhaltungszuschüsse für diese Sportaußenflächen bewilligt werden. Bei der Bemessung der jeweiligen pauschalierten Abschlagszahlung sind die Bestandsveränderungen auf den Sportanlagen der nachfolgend aufgeführten Vereine im Jahr 2016 berücksichtigt:
Zu lfd. Nr. 23 der Anlage: SV Grün-Weiß Waggum e.V.
Im Jahr 2016 werden das Tennen-Großspielfeld und das Rasen-Kleinspielfeld R2 in Kunststoffrasen-Spielfelder umgewandelt. Baubeginn wird voraussichtlich im Juli 2016 sein. Die Gewährung von Zuschüssen sollte daher anteilig erfolgen.
Zu lfd. Nr. 40 der Anlage: Vereinsgemeinschaft „Rote Wiese“
Die Sportanlage wurde im Jahr 2016 an die Stadt zurückgegeben. Die Gewährung eines Unterhaltungszuschusses ist daher entbehrlich.
Zu lfd. Nr. 41 der Anlage: VfL Bienrode e.V.
Das Tennen-Großspielfeld wird im Jahr 2016 in ein Rasen-Großspielfeld umgewandelt. Die Baumaßnahme wird im 2. Quartal abgeschlossen werden. Erste Pflegemaßnahmen seitens des Vereins müssen voraussichtlich ab Juli 2016 erfolgen. Die Gewährung von Zuschüssen sollte daher anteilig erfolgen.
Im Haushaltsplan 2016 sind im PSP-Element 1.42.4210.01.02 -Unterhaltung- ausreichende
Haushaltsmittel zur Gewährung der vorgeschlagenen Abschlagszahlungen veranschlagt.
2. Der Stadtsportbund Braunschweig e.V. hat mitgeteilt, dass der Fußball Club Braunschweig Süd von 1945 e.V. vor einem Ausschlussverfahren im Landessportbund Niedersachsen e.V. steht. Im Falle eines Ausschlusses würde der Verein auch nicht mehr dem Stadtsportbund Braunschweig e.V. angehören.
Gemäß Ziffer 1 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig können Braunschweiger Sportvereinen Zuschüsse gewährt werden, wenn diese dem Stadtsportbund Braunschweig e.V. angeschlossen sind. Ein Ausschluss des Vereins würde somit zu einem Wegfall der Förderberechtigung führen.
Darüber hinaus konnte bisher kein Eingang des Verwendungsnachweises für die Unterhaltungszuschüsse im Jahr 2014 durch den Fußball Club Braunschweig Süd von 1945 e.V. verzeichnet werden. Gemäß Zuwendungsbescheid vom 21. März 2014 hätte die Verwendung des gezahlten Unterhaltungszuschusses des Jahres 2014 bis zum 31. März 2015 nachgewiesen werden müssen. Der Eingang eines entsprechenden Verwendungsnachweises konnte jedoch trotz schriftlich erfolgter Erinnerung bisher nicht verzeichnet werden. Eine zweckentsprechende Verwendung des für das Jahr 2014 gewährten Unterhaltungszuschusses konnte somit noch nicht festgestellt werden.
Bei den Verwendungsnachweisen für die Unterhaltungszuschüsse des Jahres 2014 der Vereine SV Lindenberg e.V. und Sportvereinigung Rühme von 1921 e.V. könnte nach erster Prüfung der bisher vorgelegten Unterlagen ein Rückforderungsanspruch bestehen. Die Vereine wurden über den Sachverhalt informiert. Es wird ihnen die Möglichkeit gegeben, den Sachverhalt zu prüfen und gegebenenfalls weitere noch vorhandene Unterlagen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung des Unterhaltungszuschusses 2014 einzureichen.
Über das abschließende Prüfergebnis wird die Verwaltung in einer der nächsten Sitzungen des Sportausschusses berichten.
Es wird vorgeschlagen, dass die Auszahlung eines gewährten pauschalierten Abschlags für die geplanten Unterhaltungszuschüsse des Jahres 2016 für die vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportaußenflächen an den Fußball Club Braunschweig Süd von 1945 e.V. erst nach abschließender Klärung des Fortbestandes der Mitgliedschaft des Vereins im Landessportbund Niedersachsen e.V. und nach Feststellung der ordnungsgemäßen Verwendung des städtischen Unterhaltungszuschusses des Jahres 2014 erfolgt. Ebenfalls wird vorgeschlagen, die Auszahlung gewährter pauschalierter Abschläge an den SV Lindenberg e.V. und die Sportvereinigung Rühme von 1921 e.V. erst nach einem abschließenden positiven Prüfergebnis über die ordnungsgemäße Verwendung der städtischen Unterhaltungszuschüsse des Jahres 2014 durchzuführen.
[1]Rasen-Großspielfelder, Rasen-Kleinspielfelder, Tennen-Großspielfelder, Tennen-Kleinspielfelder, Kunststoffrasen-Großspielfelder, Hockey-Kunststoffrasenspielfelder, Beachvolleyballfelder, Golfplätze, Tennisfelder, Tennenrundlaufbahnen, Tennenkurzlaufbahnen, Wurf- und Sprunganlagen
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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142,1 kB
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