Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 16-01846-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird vom Jobcenter Braunschweig wie folgt beantwortet:

 

Frage 1.:

Das Jobcenter Braunschweig hat einen „Flüchtlingsteilbereich“ geschaffen, in dem an­erkannte Asylbewerber und Flüchtlinge,

 

- die seit dem 1.1.2015 als Neukunden im Jobcenter Braunschweig betreut werden und bei denen bisher keine weitergehenden integrativen Maßnahmen erfolgt sind oder

-künftig als Neukunden in die Zuständigkeit des Jobcenters fallen

 

integrativ wie leistungsrechtlich „aus einer Hand“ betreut werden.

 

Der Teilbereich besteht derzeit aus 3 Integrationsfachkräften und drei Leistungssachbe­arbeiter/Innen. Darüber hinaus wird der Infothekbereich des Jobcenters personell verstärkt.

 

Frage 2.:

 

Folgende Kooperationen bestehen:

 

-Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

-Arbeitskreis Stadt (FB Schule, FB Soziales und Gesundheit, FB Kinder, Jugend und Familie, Ref. für Migrationsfragen, Ausländerbehörde, Bildungsträger, Wohlfahrtsver­bände, Agentur für Arbeit, Berufsschulen, Bezirksregierung)

-Netzwerk Integration (Wohlfahrtsverbände, Flüchtlingsorganisationen, Ref. für Migrations­fragen, BAMF, Polizei, ehrenamtliche Helfer usw.

-Agentur für Arbeit

-FB Soziales und Gesundheit der Stadt Braunschweig

-FB Kinder, Jugend und Familie

 

Frage 3.:

 

Zu der bereits eingekauften Maßnahme Perspektive für Flüchtlinge (PerF) stehen Maß­nahmen für die berufsbezogene Sprachförderung sowie die (vorrangig einzusetzenden) Integrationskurse zur Verfügung.

 

Im Bereich der Integrationskurse wird derzeit eine Maßnahme entwickelt, die die arbeits­marktpolitischen Instrumente des § 45 SGB III und Sprachförderung des BAMF kombiniert. So soll frühzeitig eine Verknüpfung von Sprache und Informationen zum Arbeitsmarkt sowie der Kompetenzfeststellung bzw. einer betrieblichen Erprobung entstehen. Der Vorteil liegt in der praktischen Anwendung der erworbenen Deutschkenntnisse bereits während der Integ­rationskurse und unterstützt somit die Zielerreichung der Integrationskurse nachhaltig.

 

Grundsätzlich sollen Flüchtlinge nach Bearbeitung der fluchtbedingten Hemmnisse (Sprache, post-traumatische Belastungen etc.) in den normalen Integrationsprozess mit den bestehen­den integrationsfördernden Aktivierungs- bzw. Bildungsmaßnahmen  eingegliedert werden.

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise