Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 16-02023

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Sachverhalt

Vor dem 1. März wurden von BürgerInnen vermehrt massive Baumfällungen und Beseitigung von Naturbestandteilen an verschiedenen Standorten, die für die Flüchtlingsunterbringung vorgesehen sind, vermeldet. 

Neben den Standorten Melverode Glogaustraße und Gartenstadt/Elzweg wurden besonders drastische Beseitigungen von Bäumen und Naturbeständen für die Standorte Ölper/BIberweg und sowie Technische Universität/Mendelsohnstraße gemeldet. Insbesondere bzgl. des Standortes Mendelsohnstraße war  als entgegenstehendes Planungsziel "Naturschutz" angegeben, d.h. die Fläche war in der Ersteinschätzung offenbar als schutzwürdig betrachtet worden. Gerade der letztgenannten Fläche kommt aber aufgrund ihrer  Lage in der Nähe des Baugebietes "Langer Kamp", an dem mit der Beseitigung von über 80 alten Bäume schon ein drastische Reduktion von Naturbestandteilen mit erheblicher Klimaschutzfunktion, eine signifikante Ausgleichswirkung zu. Dennoch wurden auch dort mit der Beseitigung der Vegetation Fakten geschaffen. 

 

Nach Mitteilung 16-01873 vom 30.03.2016  ist bisher im Rahmen der Phase II nur an den Standorten Bienrode/Im Großen Moore, Melverode/Glogaustraße und Gartenstadt/Elzweg der Baubeginn von Flüchtlingsunterkünften (jeweils 100 pro Standort) überhaupt absehbar, auch wenn selbst für diese Standorte noch keine näheren Angaben zu Baubeginn und Fertigstellung gemacht werden. 

Einer Zeitungsmeldung (Braunschweiger Zeitung) vom 7. April zufolge heißt es "die Stadt reagiert auf die derzeitig  sinkende Zahl an Flüchtlingen. die..zugewiesen werden", demzufolge z.B. keine Leichtbauhallen mehr am Hungerkamp gebaut werden sollen. 

 

Vor dem Hintergrund der sinkenden Flüchtlingszahlen und des nicht feststehenden Baubeginns selbst für die Standorte, die zuerst realisiert werden sollen erscheinen, die drastischen Baumfällungen und Beseitigung von anderen naturnahen Bestandteilen als "vorauseilender Gehorsam" und sachlich nicht gerechtfertigt, zumal nicht davon ausgegangen werden kann, dass die betroffenen Gebiete, die ja erst im November ausgewählt wurden, einer ordnungsgemäßen und fachlich fundierten naturschutzfachliche Erhebungen sowie einer adäquaten Prüfung der Umweltbelange insgesamt unterzogen werden konnten.

 

Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen:

 

1) Welche der 16 ausgewählten Flächen sind bisher in welchem Umfang von Baumfällungen und von Beseitigung andersartiger Naturbestandteile betroffen und was geschieht mit Flächen, die ggf. nicht mehr für die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften gebraucht werden?

 

2) In welchem Umfang  und in welcher Art (detaillierte Beschreibung) sind an den 16 ausgewählten Standorten generell sowie insbesondere an den Standorten mit entgegenstehenden Planungszielen wie z.B.  "Naturschutz" (Mendelsohnstraße, Lamme/Bruchstieg), Grünnutzung (Gartensatdt/Elzweg,Melverode/Glogaustraße, Stöckheim/Mascheroder Weg), Ausgleichsfläche (Rautheim/Braunschweiger Straße), Überschwemmungsschutz (Rühme, Flachsrottenweg, Rünningen/Uferstraße)  naturschutzfachliche Erhebungen  und eine adäquate Prüfung der Umweltbelange durchgeführt worden und in den Abwägungsprozess eingegangen bzw. sind solche Dinge geplant?

 

3)  Sollten auf den betroffenen Flächen tatsächlich im Winterhalbjahr keine sachgerechten naturschutzfachlichen Erhebungen und adäquaten Prüfungen der Umweltbelange durchgeführt worden sein: Wie rechtfertigt die Stadtverwaltung (sowohl von der Art der Vorgehensweise als auch von der Rechtsgrundlage her) Maßnahmen wie Baumfällungen und Beseitigung anderer Naturbestände ohne hinreichende Umweltprüfung zumal es sich bei den Standorten nicht um herkömmlich ausgewiesenes Bauland handelt, der Baubeginn nicht absehbar  ist und möglicherweise gar nicht mehr alle Flächen für die Schaffung von Flüchtlingsunterkünften gebraucht werden und welche Ausgleichsmaßnahmen sieht sie für bereits erzeugte Schäden an Natur und Umwelt vor?

 

gez.

Dr. Dr. habil. Wolfgang Büchs

Fraktionsvorsitzender 

 

Hinweis: Als "weitere Naturbestände" oder "Naturbestandteile" werden alle  nicht mit Bäumen bestandenen, unbebauten und (selbst-)begrünten Areale verstanden.
 

 

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