Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 16-01561-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates:

 

An der oben genannten Landesstraße L 293 ist das Befahren der Randstreifen seit Anfang 2015 durch Warnbaken behindert. Die Randstreifen sind durch starke Auswaschungen nicht befahrbar. Die tatsächliche Fahrbahnbreite (Asphaltbelag) beträgt 4,65 m.

Gemäß Richtlinien für den Straßenbau (Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswege in Köln Ausgabe 1996) beträgt der Regelquerschnitt einer Ortsverbindungsstraße in dünn besiedelten Gebieten mit bis zu 3.000 Fahrzeugen, davon 60 Lkw pro Tag, Fahrbahnbreite = 5,50 m zuzüglich beidseitig befestigter Randstreifen von 1,00 m.

 

Der Bezirksrat bittet die Verwaltung, die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Wolfenbüttel aufzufordern, die oben genannte Landesstraße L 293 schnellstmöglich entsprechend den oben genannten Richtlinien auszubauen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Wolfenbüttel - teilt auf Anfrage mit, dass sie bei ihrer vorgesetzten Dienststelle bereits einen Planungsantrag auf Verbreiterung der Fahrbahn gestellt hat.
Da für die Baumaßnahme ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist, wäre ein Baubeginn frühestens 2018 möglich.


 

 

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