Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-01562-01
Grunddaten
- Betreff:
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Zufahrt zu den Grundstücken Amselweg 6/8 und 10/12
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Hornung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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21.04.2016
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Sachverhalt
Beschluss des Stadtbezirksrates:
Der Bezirksrat beantragt die Prüfung der Schaffung der Zu- und Abfahrt der Anwohner über den Wendehammer zur Rabenrodestraße mit Bekanntgabe der auf die Anwohner im Falle einer Realisierung zukommenden finanziellen Belastung (Schätzung).
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich ist die Herstellung einer Einmündung vom Amselweg in die Rabenrodestraße möglich. Wegen der Höhendifferenz zwischen den beiden Straßen müsste die gesamte Fläche des Wendehammers neu geplant und baulich umgestaltet werden. Die Kosten werden auf 50.000 € geschätzt. Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung.
Der Umbau des Wendehammers wäre der Beginn eines ausbaubeitragspflichtigen Bauvorhabens. Erst nach der Erneuerung auch des restlichen Teils des Amselweges entstünde für die anliegenden Eigentümer eine Ausbaubeitragspflicht.
