Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 16-02038
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterbringung "Im Großen Moore", Umfeldverbesserung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- CDU Fraktion im Stadtbezirksrat 112
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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Entscheidung
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21.04.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
In der Sondersitzung am 10.12.2015 wurde dem Bezirksrat das Konzept zur „dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen“ u.a mit dem Standort „Im Großen Moore“ durch die Verwaltung vorgestellt. Während dieser Sitzung wurden von der CDU-Fraktion diverse notwendige Verbesserungsvorschläge mit den Schwerpunkten: Erreichbarkeit und Sicherheit sowohl für die Altanlieger, als auch für die neuen Bewohner für den Bereich „Im Großen Moore“ benannt und gewünscht.
Im Rahmen einer weiteren Bürgerinformationsveranstaltung haben Bürger weitere sinnvolle Anregungen zu dem Standort gemacht, die wir hier mit aufgreifen wollen.
Nach der heutigen Pressemitteilung der Stadt Braunschweig strebt die Verwaltung lt. Sozialdezernentin Frau Dr. Hanke eine Fertigstellung der Unterkunft zu Beginn des Jahres 2017 an. Demnach ist spätestens in der Mai Sitzung des Bauausschusses mit der Vergabe und mit einem baldigen Baubeginn zu rechnen.
Mit dem Ziel,dass die bereits geäußerten und notwendigen Maßnahmen zeitnahe und mit Abschluss der Bauphase umgesetzt sind, beantragt der Bezirksrat nun ganz formal folgende Punkte:
- Ergänzung des fehlenden westl. Gehweges zwischen Waggumer Straße und
Bushaltestelle Im Großen Moore mit Verbesserung der Beleuchtungssituation.
2.Zeitnahe Aufstellung von mehrsprachigen (deutsch, englisch, französisch und
arabisch) Warntafeln rund um den Bienroder See, welche sowohl auf das Badeverbot, wie auch auf die Gefahren, die vom Kiesteich ausgehen, hinweisen.
3.Erneute und verbesserte Instandsetzung der Aufstellfläche der Bushaltestelle auf der
östl. Seite.
4.Rechtsseitige Grundstückseinfriedung des Unterkunftsgeländes, z. B. vergleichbar mit der linksseitigen Sportplatzeinfriedung. Jedoch in Absprache mit den betroffenen Nachbarn (Grundstückseigentümern) und unter Einbeziehung und Erhalt der vorhanden Hecken und Grünanlagen.
5. Umplanung des Standortes des Müllsammelplatzes der neuen Bebauung aus dem direkten Beeinträchtigungsbereich der vorhandenen Nachbarbebauung.
