Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 16-01884-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der Fraktion BIBS vom 30.03.2016 (16-01884) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

 

Die Fällung von Bäumen, insbesondere von älteren Exemplaren, wird grundsätzlich nur dann in Betracht gezogen, wenn die Verkehrssicherheit des Baumes nicht mehr durch andere Pflegemaßnahmen wie z. B. Kronenreduktion sinnvoll wiederhergestellt werden kann. Der Aufwand für Pflegemaßnahmen zur Erhaltung von Bäumen spielt hierbei eine untergeordnete Rolle.

 

Zu Frage 2:

 

Sofern einer der Baumkontrolleure des Fachbereiches Stadtgrün und Sport im Rahmen der Baumregelkontrolle zu der Einschätzung gelangt, dass ein Baum zu fällen ist, und die Sachgebietsleitung Baumkontrolle (4-Augenprinzip) diese Einschätzung teilt, ergeht ein entsprechender Arbeitsauftrag an das Sachgebiet Baumpflege. Die Sachgebietsleitung Baumpflege (6-Augenprinzip) überprüft ihrerseits die Einschätzung des Baumkontrolleurs, im Bedarfsfall unter Hinzuziehung der Sachgebietsleitung Baumkontrolle im Zuge einer weiteren Baumbegehung. Im Falle eindeutiger Schadensdiagnosen (z. B. Baum abgestorben, Wurzelteller angehoben, massive Stammrisse, Restwandstärke nicht ausreichend etc.) wird ein Fällauftrag durch die Sachgebietsleitung Baumpflege bestätigt. Bei unklarem Befund ordnet die Sachgebietsleitung eine Zweitbewertung beispielsweise in Form einer Restwandstärkenmessung mittels des im Hause vorhandenen Resistographen, eine Hubsteigerkontrolle oder eine gutachterliche Untersuchung durch eine externe sachverständige Person an. Alternativ zur Fällung wird zudem grundsätzlich die Möglichkeit einer Kronenreduktion bzw. die Durchhrung eines Kronenentlastungsschnittes in Erwägung gezogen

 

Aus Sicht des Fachbereichs Stadtgrün und Sport ist das derzeit angewandte Verfahren im Hinblick auf die Beurteilung, ob ein Baum gefällt werden muss oder sonstige Maßnahmen zu ergreifen sind, sowohl objektiv als auch interessierten Bürgern oder Beschwerdeführern gegenüber jederzeit nachvollziehbar und transparent.

 


Zu Frage 3:

 

In der Vergangenheit gab es nur in sehr wenigen Einzelfällen Nachfragen zu den in der Tat jeweils zuvor angekündigten Baumfällmaßnahmen. Diese wurden in persönlichen Gesprächen erläutert. Daher sah sich die Verwaltung bislang nicht veranlasst, Maßnahmen in Pressemeldungen oder Stadtbezirksratsmitteilungen noch ausführlicher als bisher zu begründen. Ein erhöhter Informationsbedarf war und ist nicht feststellbar. Der überwiegende Anteil der Nachfragen von Bürgern bezieht sich auf die Fragestellung, warum die Bäume nicht sofort gefällt, sondern nur Rückschnitt- und Pflegemaßnahmen durchgeführt werden.

 

Die Mitarbeiter sind sehr wohl im Umgang mit den Bürgern geschult. Die Darstellung der Inhalte des Gespräches am Juteweg ist unzutreffend.

 

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