Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-01977

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die in der Anlage beigefügte Miet- und Benutzungsordnung für das Gemeinschaftshaus Broitzem wird in § 2 Abs. 2 dahingehend geändert, dass überbezirkliche Dauernutzungen jeweils auf ein Jahr befristet werden.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die bestehenden überbezirklichen Dauernutzungsver-hältnisse im Weg von Änderungskündigungen anzupassen. Die bestehenden überbezirklichen Dauernutzungsverhältnisse sollen mit Ablauf des 30. April 2017 enden, sofern sie nicht zu einem früheren Zeitpunkt vom Dauernutzungsberechtigten gekündigt werden.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:


Anlässlich eines Antrages auf Dauernutzung von Räumen im Gemeinschaftshaus Broitzem wurde die bisherige Überlassungspraxis in allen städtischen Gemeinschaftshäusern über-prüft. Im Ergebnis sollen künftig überbezirkliche Dauernutzungen auf ein Jahr Laufzeit befristet werden.

 

Mit dieser Verfahrensänderung wird insbesondere dem Rechtsanspruch gem. § 30 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Rechnung getragen, wonach Einwohnerinnen und Einwohner im Rahmen der bestehenden Vorschriften berechtigt sind, die öffentlichen Einrichtungen der Kommune zu benutzen. Eine unbefristete Überlassung von Gemeinschaftshäusern oder Teilen davon zu überbezirklichen Zwecken kann dazu führen, dass eine Einrichtung oder Teile davon auf nicht absehbare Dauer anderen Berechtigten (hier: Einwohnerinnen und Einwohnern des Stadtbezirks) vorenthalten werden. Durch die geänderte Überlassungspraxis werden bezirkliche Einrichtungen nach Ablauf der einjährigen Frist wieder für bezirkliche Nutzungen zur Verfügung stehen.

 

Betroffen sind derzeit als überbezirkliche Dauernutzer im Gemeinschaftshaus Broitzem die Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Braunschweig, zwei Zumba-Kurse, Chorgemeinschaft aus Männergesangsverein Broitzem, Postmännerchor und dem Braunschweiger Männergesangverein und der DRK-Ortsverein Broitzem-Timmerlah-Weststadt. Die Verwaltung wird mit den genannten Dauernutzern zeitnah Kontakt aufnehmen und das Verfahren erläutern.

 


 

Die inhaltliche Änderung ist in der beigefügten Miet- und Benutzungsordnung rot hervorgehoben. Eine zeitgemäße redaktionelle Anpassung aller Miet- und Benutzungsordnungen für Gemeinschaftshäuser im Stadtgebiet, so auch für die Einrichtung in Broitzem, wird im Laufe des Jahres vorgenommen und dem jeweiligen Bezirksrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise