Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-01847

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Dem Antrag des AfD - Kreisverbandes Braunschweig auf Nutzung des Erdgeschosses im Gemeinschaftshaus Broitzem 14-tägig dienstags von 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr sowie des Obergeschosses wöchentlich mittwochs von 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr wird für die Dauer eines Jahres zugestimmt. Die Sitzungen des Stadtbezirksrates (üblicherweise dienstags) und Veranstaltungen mit allgemeinem Charakter (siehe Sachverhalt) haben Vorrang.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der AfD - Kreisverband Braunschweig hat am 29. März 2016 die Dauernutzung des Erdgeschosses im Gemeinschaftshaus Broitzem 14-tägig dienstags von 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr sowie des Obergeschosses wöchentlich mittwochs von 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr beantragt (siehe Anlage 1).

 

Ca. sechsmal im Jahr finden dienstags die Stadtbezirksratssitzungen im Erdgeschoss statt. Hinzu kommen unplanmäßig ca. viermal im Jahr Veranstaltungen mit allgemeinem Charakter (z. B. das jährliche Treffen aller Vereine/Verbände aus Broitzem oder Vorträge des Heimat-pflegers). Diese Veranstaltungen haben gegenüber der beantragten Nutzung Vorrang. Diese Konstellation ist dem Antragsteller bekannt und wird von ihm akzeptiert. Entsprechend dem aktuellen Belegungsplan ( Anlage 2) finden an diesen beiden Wochentagen und zu dieser Uhrzeit bisher keine weiteren Nutzungen im Gemeinschaftshaus Broitzem statt.

 

Die Verwaltung hat dem Stadtbezirksrat zur Sitzung am 19. April 2016 eine Änderung der Miet- und Benutzungsordnung für das Gemeinschaftshaus Broitzem zur Beschlussfassung vorgelegt. Mit Rücksicht auf die Durchsetzbarkeit des Rechtsanspruchs der Einwohnerinnen und Einwohner gem. § 30 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes - NKomVG - (Nutzung von öffentlichen Einrichtungen) sollen Dauernutzungen mit überbezirklichem Charakter künftig auf längstens ein Jahr befristet werden. Mit diesem Verfahren werden die Zugangsmöglichkeiten für bezirkliche Vereine oder Gruppen verbessert. Über die geänderte Überlassungspraxis, die für alle Gemeinschaftshäuser gelten soll und die auch bestehende überbezirkliche Dauernutzungsverhältnisse umfassen wird, erhält der Verwaltungsausschuss zur Sitzung am 26. April 2016 eine Mitteilung.

 

Die Entscheidungsgrundlage des Stadtbezirksrates für Dauernutzungen im Gemeinschafts-haus Broitzem ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 NKomVG, § 16 Abs. 1 Nr. 2 der Hauptsatzung und § 2 Abs. 2 der Miet- und Benutzungsordnung des Gemeinschaftshauses vom 25.01.2005, geändert durch den Beschluss am 19. April 2016.


 

Grundsätzlich gilt, dass das Gemeinschaftshaus den Vereinen oder anderen Organisationen und Gruppen u. a. auch für politische Zwecke zur Verfügung steht. Im Zuge der Gleichbehandlung aller Parteien ist eine Nutzungsüberlassung geboten, wobei diese, wie voranstehend begründet, auf ein Jahr befristet wird.

 

 

 

 

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Anlagen

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