Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 16-01911-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu der Anfrage der SPD-Fraktion vom 31.03.2016 (16-01911) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Es wird auf die Stellungnahme 15-00691-01 vom 18.09.2015 verwiesen. Diesbezüglich ergibt sich folgender aktualisierter Sachstand:

 

Das Antragsverfahren ruht weiterhin.

 

Da die Baugrundstücke im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet der Oker liegen, wurden neben den Baugenehmigungen die erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen beantragt. Das Gutachten über die hydraulischen Untersuchungen wurde geprüft. Die Aussagen sind schlüssig und nachvollziehbar. Die geplante neue Hochwasserabflussrinne mit dem Retentionsbecken führt im Hochwasserfall dazu, dass es keine negativen Veränderungen im Vergleich zum Istzustand gibt. Da die Auffüllungen für die geplanten Bebauungen für Zuwegung, Einstellplätze, Gebäude und Terrassen geringer ausfallen werden, als im Gutachten zugrunde gelegt, ist für die Allgemeinheit eher mit einer Verbesserung der Hochwassersituation zu rechnen.

 

Überschwemmte Flächen (Gärten, Straßen etc.) wird es bei Hochwasser jedoch immer geben. Für die Herstellung der Retentionsmulde wurde die erforderliche naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung von den Verboten der Landschaftsschutzgebietsverordnung bereits erteilt. Die wasserrechtlichen Anträge werden im Detail noch einmal überarbeitet.

 

Für die Erteilung der Baugenehmigung und der wasserrechtlichen Genehmigung ist es noch erforderlich die verschiedenen Bauvorlagen für die beiden Antragsverfahren zu aktualisieren und diese deckungsgleich bei den Fachbehörden vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung zur Genehmigung vorzulegen. Die wasserrechtliche Genehmigung kann nach Vorliegen der überarbeiteten Anträge kurzfristig erteilt werden.

 


Die mündlich angekündigten Maßnahmen (Abs. 3 der Stellungnahme 15-00691-01) haben mittlerweile zu einer Beantragung eines zweiten Einfamilienhauses mit Garage, Az. 0630/4937/2015, geführt. Hierzu wurde eine wasserrechtliche Genehmigung mit Datum vom 17.12.2015 erteilt. Die Baugenehmigung wurde mit Datum vom 31.03.2016 erteilt. Die Lage des Bauvorhabens ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich

 

 

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Anlagen

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