Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 15-00671-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Anfrage der CDU-Fraktion:

 

Die niederdeutschen Sprachkenntnisse sind in Braunschweig und Umgebung seit Jahrzehnten stark rückläufig. In Teilen der Bevölkerung ist mittlerweile sogar schon das Bewusstsein abhanden gekommen, dass Braunschweig überhaupt zum niederdeutschen Sprachgebiet gehört.

 

Vor diesem Hintergrund wird angefragt:

 

Besteht die Möglichkeit, Ortseingangsschilder von Braunschweig zusätzlich mit der niederdeutschen Bezeichnung „Brunswiek“ zu versehen?

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen nur die in der StVO abgebildeten Verkehrszeichen verwendet werden. Die Ergänzung von niederdeutschen Komponenten ist nach einem Erlass des Landes Niedersachsen (Zweisprachige Bezeichnung auf Ortstafeln (Verkehrszeichen 310) vom 14. September 2004 – Az.: 43-30052 42 310) möglich.

 

Danach sind Ortstafeln mit niederdeutschen Anteilen der Ausdruck kultureller Vielfalt im Lande. Um der sprachhistorischen Komponente gerecht zu werden, erwächst die Notwendigkeit, die Wahl eines niederdeutschen Namens zu begründen und nachvollziehbar zu machen. Daher ist es notwendig, hinsichtlich der Ortsnamen eine landschaftsweite, in Einzelfällen auch eine landesweite Klärung zu erreichen. Hierfür ist die Kompetenz des Instituts für niederdeutsche Sprache in Bremen e.V. (INS) oder das Plattdüksbüro der Ostfriesischen Landschaft einzubeziehen.

 

Die Entscheidungskompetenz für eine solche stadtweite Überlegung liegt beim Rat.

 

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