Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-01654-01
Grunddaten
- Betreff:
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Einrichtung einer Toilette in der Friedhofskapelle Thune
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat
- Beteiligt:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 323 Wenden-Thune-Harxbüttel
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zur Kenntnis
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27.04.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates 323:
„Der Bezirksrat 323 beantragt, die Voraussetzung für die Errichtung von Toilettenanlagen auf den Friedhöfen Thune und Harxbüttel zu prüfen, Kostenfeststellungen zu fertigen und entsprechende Haushaltsmittel einzustellen, damit die Toilettenanlagen möglichst zeitnah realisiert werden können.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Besuche auf den Ortsteilfriedhöfen erfolgen in der Regel durch Personen, die im jeweiligen Ort wohnen. Daher gehören Öffentliche Toiletten auch nicht zur Standardausstattung kleinerer Ortsteilfriedhöfe.
Hinweise und Beschwerden, dass Friedhofsbesuche aufgrund fehlender Toiletten unterbleiben, hat die Friedhofsverwaltung in den vergangenen Jahren zudem nicht erhalten.
Weiterhin würden die Aufwendungen für die Errichtung neuer Toilettenanlagen in keinem angemessenen Verhältnis zur Nutzung stehen. Durchschnittlich finden in Harxbüttel jährlich 3 Erdbestattungen, 2 Urnenbeisetzungen und 4 Feierhallennutzungen, in Thune jährlich 4 Erdbestattungen, 10 Urnenbeisetzungen und 10 Feierhallennutzungen statt.
Die Voraussetzungen für die Errichtung von Toilettenanlagen auf den Friedhöfen Thune und Harxbüttel sind daher aus hiesiger Sicht nicht gegeben. Die Verwaltung schlägt deshalb, auch vor dem Hintergund der Haushaltskonsolidierung, vor, keine Kostenfeststellungen zu fertigen und keine entsprechenden Haushaltsmittel einzustellen.
