Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 16-02041

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

I.

 

Die Fa. Eckert & Ziegler hat am 1. April 2016 beim VG Braunschweig beantragt, gegenüber der Stadt ein Zwangsgeld anzudrohen, um dadurch das rechtskräftige Urteil des OVG Lüneburg zur geplanten neuen Halle zu vollstrecken. In dem Urteil hatte das OVG die Stadt verpflichtet, den Bauantrag vom 22. Nov. 2011 unter Beachtung der Rechtsauffassung des OVG neu zu bescheiden.

 

Die Fa. Eckert & Ziegler vertritt die Auffassung, die Stadt dürfe den Bauantrag nur noch in bauordnungsrechtlicher, nicht aber in bauplanungsrechtlicher Hinsicht prüfen, denn das OVG habe entschieden, dass die Halle in bauplanungsrechtlicher Hinsicht (auf der Grundlage des seinerzeit noch wirksamen Bebauungsplans TH 18) zulässig sei.

 

Diese Auffassung teilt die Verwaltung nicht. Das OVG hat die Stadt in dem o. g. Urteil verpflichtet, über den Bauantrag „aufgrund der geltenden Rechtslage zu entscheiden“, also auf der Grundlage des jetzt wirksamen Bebauungsplans TH 22. Ungeachtet dessen entfällt die Bindungswirkung eines Urteils, wenn sich die Sach- und Rechtslage nachträglich verändert hat. Dies ist hier der Fall, da der neue Bebauungsplan TH 22 in Kraft getreten ist. Derartige Veränderungen können im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage beim VG geltend gemacht werden. Die Verwaltung beabsichtigt, so zu verfahren.

 

Das VG hat die Fa. Eckert & Ziegler zunächst zu einer inhaltlichen Ergänzung ihres Antrags aufgefordert. Es hat ferner die Fa. Eckert & Ziegler auf die Möglichkeit einer Vollstreckungsgegenklage der Stadt hingewiesen und für diesen Fall angekündigt, das Vollstreckungsverfahren bis zur Entscheidung des OVG im Normenkontrollverfahren auszusetzen.

 

II.

 

Im Zusammenhang mit der Fa. Eckert & Ziegler sind außer der o. g. Vollstreckung derzeit noch folgende gerichtliche Verfahren anhängig:

 

  • Normenkontrolle beim OVG zur Überprüfung des Bebauungsplans TH 22;
    die Stadt hat ihre Antragserwiderung gefertigt; ein Zeitpunkt für die gerichtliche Entscheidung ist noch nicht absehbar.

 

 

  • Verpflichtungsklage auf Genehmigung des Containerlagers;
    das VG beabsichtigt, das Verfahren bis zu einer Entscheidung des OVG im Normenkontrollverfahren auszusetzen.

 

 

 

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