Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-01614-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, für das in der Anlage dargestellte Gebiet zusammen mit der Verwaltung der Stadt Salzgitter die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbe- bzw. Industriegebietes zu prüfen.

 

Als erster Schritt der Planung ist durch die Verwaltung eine Machbarkeitsuntersuchung mit Planungsalternativen inkl. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu erarbeiten, die den Räten der beiden Städte jeweils zur Entscheidung vorzulegen ist.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die genannte Vorlage wurde in der Sitzung des Stadtbezirksrates 222 Timmerlah-Geitelde-Stiddien am 7. April 2016 beraten. Einige von der Planung betroffene Landwirte hatten sich in einem Schreiben an alle Mitglieder des Stadtbezirksrates 222 gewandt mit ihrer Sorge, dass durch die Realisierung eines Baugebietes die landwirtschaftliche Nutzung zukünftig nicht mehr wirtschaftlich möglich sein werde. Im Ergebnis sind die Eigentümer von über 70 ha Flächen nicht bereit, ihre landwirtschaftlich genutzten Flächen für eine Nutzungsänderung zur Verfügung zu stellen. 33 ha der potentiellen Bauflächen befinden sich im Eigentum der Stadt Braunschweig bzw. der GGB.

 

Im Rahmen der Bezirksratssitzung und auch in der eingeschobenen Bürgerfragestunde wurde dieses Themenfeld breit diskutiert. Im Ergebnis hat der Stadtbezirksrat folgenden abweichenden Beschluss gefasst:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, für das in der Anlage dargestellte Gebiet zusammen mit der Verwaltung der Stadt Salzgitter die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbe- bzw. Industriegebietes zu prüfen.

 

Als erster Schritt im Rahmen der Machbarkeitsstudie ist durch die Stadt Braunschweig mit den Eigentümern der Flächen zu verhandeln, bevor für weitere Anteile der Machbar-keitsstudie Mittel verausgabt werden.“

 

 

 

Die Verwaltung spricht sich dafür aus, am ursprünglichen Beschluss festzuhalten und die Machbarkeitsstudie nicht in zwei Teile aufzuteilen und damit die Eigentümerbelange isoliert zu betrachten.

 

Das vom Stadtbezirksrat vorgeschlagene Vorgehen würde mehr Zeit in Anspruch nehmen und auch nicht sachgerecht sein, da im Zuge einer Machbarkeitsstudie alle Belange integral betrachtet werden müssen und tragfähige Lösungsvorschläge auch nur durch diese integrale Betrachtungsweise entwickelt werden können.

 

Sobald der politische Auftrag, die Machbarkeitsstudie durchzuführen, erteilt ist, wird die Stadtverwaltung parallel zur Machbarkeitsstudie die Verhandlungen mit den dortigen Eigentümern aufnehmen.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise