Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 16-01613
Grunddaten
- Betreff:
-
Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern in Sprachlernklassen an allgemein bildenden Schulen und SPRINT-Klassen an berufsbildenden Schulen bei der Personalbedarfsberechnung für die Schulsekretariate
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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zur Kenntnis
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22.04.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des Erlasses des Nds. Kultusministeriums vom 1. Juli 2014 zur Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunfts-sprache können Schülerinnen und Schüler an Schulen des Primarbereichs und des Se-kundarbereichs I, deren Kompetenzen nicht zur erfolgreichen Teilnahme am Regelunterricht ausreichen, Fördermaßnahmen zum Erwerb oder zur Verbesserung der deutschen Sprach-kenntnisse erhalten. Zu diesem Zweck wurden bis zum 1. November 2015 neun Sprachlern-klassen mit insgesamt 122 Schülerinnen und Schülern und zum 1. Februar 2016 drei weitere Sprachlernklassen mit insgesamt 33 Schülerinnen und Schülern eingerichtet. Darüber hinaus bestehen seit Mitte März 2016 an zwei Schulen die Mindestvoraussetzungen von zehn Schülerinnen und Schülern für eine Sprachlernklasse, wobei die formelle Einrichtung der Sprachlernklasse durch die Nds. Landesschulbehörde bei einer Schule noch abzuwarten ist.
Zugewanderte Jugendliche im Alter von 16 bis 21 Jahren erhalten im Rahmen des vom Land
entwickelten Sprach- und Integrationsprojektes („SPRINT“) Förderunterricht in SPRINT-Klassen an berufsbildenden Schulen. Zum 1. Februar 2016 wurden sieben SPRINT-Klassen an fünf berufsbildenden Schulen mit insgesamt 89 Schülern eingerichtet.
Die Personalbemessung in den Schulsekretariaten an allgemein bildenden und berufs-bildenden Schulen erfolgt nach dem vom Verwaltungsausschuss beschlossenen Schüler-schlüssel, zuletzt angepasst mit Beschluss vom 28. Januar 2015. Hiernach würden die Schülerinnen und Schüler in Sprachlernklassen an den allgemein bildenden Schulen ledig-lich mit dem einfachen Schülersatz von 2 Minuten und in Grundschulen, Hauptschulen, Grund- und Hauptschulen sowie in Integrierten Gesamtschulen bis zur 9. Klasse mit einem Zuschlag von 1 Minute pro ausländischem Kind gezählt werden. In Realschulen und Gymnasien wird kein Zuschlag für ausländische Kinder berechnet. Weiter würden sich Sprachlernklassen als zusätzliche Klassen ggf. in der Personalbedarfsberechnung bei der Grundausstattung der Schulen auswirken. In den berufsbildenden Schulen würden die Schülerinnen und Schüler in SPRINT-Klassen lediglich mit dem einfachen Schülersatz von 1,1 Minuten gezählt, einen Zuschlag für ausländische Schülerinnen und Schüler gibt es nicht.
Durch die Einrichtung von Sprachlernklassen und SPRINT-Klassen entsteht ein personeller Mehraufwand in den Sekretariaten sowohl der allgemein bildenden als auch der berufs-bildenden Schulen. Die Schülerinnen und Schüler in Sprachlernklassen und SPRINT-Klassen werden außerhalb der regulären Anmeldezeiten aufgenommen und verbleiben aufgrund der unterschiedlichen Lernentwicklung nur für einen begrenzten Zeitraum dort. Aufgrund dieser hohen Fluktuation der Schülerinnen und Schüler ist ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand bei den Aufnahmen, Um- und Abmeldungen zu verzeichnen. Bei den Anmeldungen bestehen häufig Schwierigkeiten mit dem Nachweis von Aufenthaltsdoku-menten, Ausweispapieren und Zeugnissen. Gegebenenfalls müssen entsprechende Dokumente nachgereicht oder übersetzt werden.
Weiterhin besuchen Schülerinnen und Schüler im Primarbereich häufig vorübergehend eine Grundschule in einem anderen Schulbezirk, da nicht alle Grundschulen in Braunschweig Sprachlernklassen eingerichtet haben. Dabei bedarf es eines intensiven Informationsaus-tausches der besuchten und der eigentlich zuständigen Bezirksgrundschule.
Bei den SPRINT-Klassen entsteht der Mehrbedarf durch die Zusammenarbeit und den zusätzlichen Abstimmungsaufwand mit der Volkshochschule Braunschweig GmbH, in der die Jugendlichen vor Einrichtung der SPRINT-Klassen gefördert wurden und in der Module des SPRINT-Projektes angeboten werden, die nicht in den berufsbildenden Schulen stattfinden. Weiter werden die Jugendlichen in verschiedene Projektklassen eingeteilt, ein Wechsel in eine andere Klasse - auch an einer anderen berufsbildenden Schule - ist jederzeit möglich. Darüber hinaus ist bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen eine enge Abstimmung zwischen den Schulen und dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie erforderlich.
In dem vom Rat in der Sitzung am 15. März 2016 beschlossenen Konzept zur Integration von Flüchtlingen in Braunschweig (s. Ds 16-01642) wurde bereits mitgeteilt, dass der im Zusammenhang mit den Sprachlernklassen und SPRINT-Klassen entstehende Verwaltungs-aufwand in den Schulsekretariaten ausreichend personell abgedeckt werden muss. Erfahrungswerte hinsichtlich dieses Verwaltungsaufwandes gibt es bisher nicht.
Eine grundsätzliche Neufassung des Schülerschlüssels erscheint erst sinnvoll, wenn sich die personellen Auswirkungen der Beschulung von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache in Sprachlernklassen bzw. zugewanderter Jugendliche in SPRINT-Klassen deutlicher manifestiert haben und sich ein entsprechender Mehrbedarf fundierter abbilden lässt. Gleichwohl soll der Mehraufwand an den allgemein bildenden Schulen und den berufs-bildenden Schulen rückwirkend zum 1. Februar 2016 insoweit berücksichtigt werden, dass ein zusätzlicher Bedarf von pauschal einer Wochenstunde je Schulwoche pro Sprachlern-klasse bzw. SPRINT-Klasse berücksichtigt wird.
Der Mehrbedarf beläuft sich zum 1. Februar 2016 insgesamt auf 9,5 TVöD-Stunden. Darüber hinaus soll der Mehrbedarf auch unterjährig berücksichtigt werden, wenn weitere Sprachlern-klassen und SPRINT-Klassen von der Niedersächsischen Landesschulbehörde anerkannt werden.In einer Schule lagen die Voraussetzungen für eine Sprachlernklasse wegen der Aufnahme von Flüchtlingskindern Mitte März 2016 vor, so dass der Mehrbedarf in dem darauf folgenden Monat ab 1. April 2016 berücksichtigt werden soll. Die personellen Aus-wirkungen liegen somit insgesamt bei 10,5 TVöD-Stunden, dies entspricht zusätzlichen Personalkosten in Höhe von ca. 11.200 € jährlich.
Wie sich die Zahl der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen mit Sprachförderbedarf in Braunschweig weiter entwickeln wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht prognostiziert werden. Es bleibt daher abzuwarten, wie viele Sprachlernklassen und SPRINT-Klassen in Zukunft eingerichtet werden und in welcher Höhe sich dadurch ein weiterer Mehrbedarf ergibt. Die Regelungen gelten zunächst längstens für drei Jahre. Danach ist unter Berücksichtigung der bis dahin gewonnenen Erfahrungen neu zu entscheiden.
