Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-02179

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

  1. Die Überschrift und die Präambel des Entgelttarifs für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 15. März 2016 werden im Anschluss an das bisherige Beschlussdatum ergänzt um den Zusatz „geändert mit Ratsbeschluss vom 21. Juni 2016“.

 

  1. Die Überschrift und die Präambel des Entgelttarifs für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig vom 15. März 2016 werden im Anschluss an das bisherige Beschlussdatum ergänzt um den Zusatz „geändert mit Ratsbeschluss vom 21. Juni 2016“.

 

  1. Die Änderung der als Anlage 1 beigefügten Entgeltstaffel des Entgelttarifs für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig wird beschlossen.

 

Die Änderung der als Anlage 2 beigefügten Entgeltstaffel des Entgelttarifs für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Beschluss des Rates der Stadt Braunschweig vom 15. März 2016 wurde die Neufassung des Entgelttarifs für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig sowie die Neufassung des Entgelttarifs für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig beschlossen (DS 16-01629).

 

Nach Beschlussfassung hat sich herausgestellt, dass die Entgeltstaffeln der neu gefassten Entgelttarife im Bereich des maßgeblichen Einkommens fehlerhaft sind. Das „maßgebliche Einkommen bis“ endet jeweils mit ,00 €. Das anschließende „maßgebliche Einkommen ab“ der jeweils folgenden Stufe beginnt erst mit Abstand von 1,00 €. Um eine lückenlose Erfassung aller Eltern / Sorgeberechtigten zu ermöglichen, muss das „maßgebliche Einkommen bis“ jedoch mit ,99 € enden.

 

Die Entgeltstaffeln des Entgelttarifs für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig und für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig sind daher wie in Anlage 1 und 2 dargestellt anzupassen.



 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise