Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-02102

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

  1. Den nachfolgend aufgeführten Trägern der freien Jugendhilfe werden aus den auf dem Sackonto 431810, PSP-1.36.3630.06.05 – Zuschüsse/ Beratungsstellen u. a. - veranschlagten Mitteln für 2016 folgende Zuwendungen gewährt:

 

1.1

DRK-Beratungsstelle für Eltern in Trennungssituationen und Alleinerziehende

 

67.561,00

1.2

Deutscher Kinderschutzbund, Ortsverband Braunschweig e. V.

11.198,92 €

1.3

Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Ortsverband Braunschweig e. V.

 

3.510,00

1.4

Mütterzentrum Braunschweig e.V

81.303,00

 

  1. Dem Deutschen Kinderschutzbund, Ortsverband Braunschweig e.V. wird weiterhin eine institutionelle Zuwendung aus dem Sachkonto 431810, PSP-1.36.3630.16.04 in Höhe von 12.500,00 € für das Projekt „Braunschweiger Familienpaten“ gewährt.

 

  1. Der institutionelle Zuschuss an den Verein "Beratung für Familien, Erziehende und junge Menschen e. V" (BEJ) wird folgendermaßen zweckgebunden:

Die auf dem Sachkonto 431810/PSP-1.36.3630.06.04 - Zuschüsse/Erzieh. Beratungsstelle - veranschlagten Mittel werden im Rahmen der institutionellen Förderung als Festbetragsfinanzierung in Höhe von insgesamt 1.661.100,00 € für das Jahr 2016 gewährt. Auf die „Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen der Stadt Braunschweig und dem BEJ“ wird an dieser Stelle verwiesen.

 

  1. Der Jugendberatung Mondo X wird aus dem Sachkonto 431810, PSP-1.36.3630.06.05 eine Zuwendung in Höhe von 58.285,00 € für 2016 gewährt.

 

  1. Dem Trägerverbund Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Braunschweig e. V. und Remenhof-Stiftung wird aus den veranschlagten Mitteln für 2016 eine Zuwendung in Höhe von 341.629,00 € auf dem Sachkonto 431810, PSP-1.36.3650.01.06 gewährt. Die Aufteilung der Mittel wird in Absprache mit den Verbundpartnern vorgenommen.

 

  1. Dem Dachverband der Elterninitiativen Braunschweig e. V. werden für das Jahr 2016 im Rahmen der institutionellen Förderung Mittel in Höhe von 73.900,00 € auf dem Sachkonto 431810/KST-510-3200 bereitgestellt.

 

  1. Die Gewährung der Zuwendungen und Zuschüsse steht unter dem Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen Genehmigung der Haushaltssatzung und der tatsächlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.



 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

  1. Der Rat hat im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2016 Haushaltsmittel auf dem Sachkonto 431810/PSP-1.36.3630.06.05 für die Gewährung von Zuwendungen allgemein bereitgestellt. Für die Aufteilung dieser Zuwendungsmittel auf die einzelnen Jugendhilfeträger ist die Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss erforderlich.

 

Angaben zu den Tätigkeitsbereichen der Vereine, zu ihrer Finanzierung sowie zu der Höhe des Zuwendungsantrages und des Verwaltungsvorschlages für 2016 können aus den Anlagen 1/1 bis 1/6 entnommen werden.

 

  1. Der Rat hat im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2016 entsprechende Mittel bereitgestellt. Informationen hierzu finden sich in der Anlage 5 wieder.

 

  1. Der Rat hat im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2016 für den Verein „Beratung für Familien, Erziehende und junge Menschen e. V.“ (BEJ) Mittel auf dem Sachkonto 431810/PSP-1.36.3630.06.04 bereitgestellt. Für die Aufteilung dieser Mittel auf die bezuschussten Tätigkeitsbereiche des Vereines (Erziehungsberatung und Jugendberatung) ist ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses erforderlich.

 

Angaben zu diesem Verein und seinen Tätigkeitsbereichen, zur Finanzierung sowie zu der Höhe des Zuwendungsantrages und des Verwaltungsvorschlages können aus der Anlage 2 entnommen werden.

 

  1. Der Rat hat im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2016 für die Jugendberatung Mondo X Mittel auf dem Sachkonto 431810/PSP-1.36.3630.06.05 in Höhe von 58.285,00 € bereitgestellt. Für die mögliche Bildung von Betriebsmittelrücklagen dieses und der unter Ziffer 1 und 2 aufgeführten Träger der freien Jugendhilfe ist ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses erforderlich.

 

Informationen zu „Mondo X“ können aus der Anlage 3 entnommen werden.

 

  1. Der Rat hat im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2016 für den Trägerverbund Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Braunschweig e. V./Remenhof-Stiftung Mittel in Höhe von 341.629,00auf dem Sachkonto 431810/PSP-1.36.3650.01.06 bereitgestellt. Informationen hierzu finden sich in den Anlagen 1/4 und 1/6 wieder.

 

  1. Der Rat hat im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2016 für den Dachverband der Elterninitiativen Braunschweig e. V. Mittel in Höhe von 73.900,00 € auf dem Sachkonto 431810/KST-510-3200 bereitgestellt. Informationen hierzu können der Anlage 4 entnommen werden.


 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise