Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 16-02124

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt hat am 1. April 2014 den Teil 1 der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Freier Träger in Braunschweig (Zuwendungen zu den Organisations- und Raumkosten der anerkannten Jugendverbände und Jugendgruppen) verabschiedet. Entsprechend der Richtlinie erhalten die nachfolgenden Jugendgruppen/-verbände die auf volle 100 bzw. 10 € gerundeten Zuschüsse zu den

 

Organisationskosten im Wege der institutionellen Förderung als Festbetragsfinanzierung:


BDKJ 18.420 € (inclusive 3.020,00 € Miete Geschäftsräume)

DGB Jugend 32.440 € (inclusive 1.740,00 € Miete Geschäftsräume)

Ev. Stadtjugenddienst 47.740 € 

Jugendrotkreuz 15.400 € 

Naturfreundejugend 16.000 € (inclusive 1.740,00 € Miete Geschäftsräume)

SJD Falken 45.350 € (inclusive 1.560,00 € Miete Geschäftsräume)

 

 (Der Fachbereichsleiter Feuerwehr hat mitgeteilt, dass die Jugendfeuerwehr keine Geschäftsstelle einrichten wird.)

 

Raumkosten ihrer Jugendgruppenräume im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung:

DGB Jugend (Wilhelmstr.6) 6.000 €
Naturfreundejugend 1.800 €
Ökoscouts 3.780 €
SJD Falken (Bohlweg) 13.090 €
SJD Falken (Böckler Str.) 4.170 €  und

 

Organisationskosten des Jugendrings im Wege der institutionellen Förderung als Fehlbedarfsfinanzierung 93.000 €.

 

Die Jugendfeuerwehr hatte durch einen entsprechenden JHA Beschluss 2015 einen Zuschuss für den Geschäftsstellenbetrieb erhalten. Da die Geschäftsstelle in 2015 nicht eingerichtet wurde, wurden die bewilligten Mittel zurückgezahlt. Zwischen der Feuerwehr und der Jugendfeuerwehr gab es einen langen Diskussionsprozess um die Frage, ob die Jugendfeuerwehr solch eine Geschäftsstelle einrichten kann. In einem aktuellen Schreiben des Fachbereichsleiters Feuerwehr teilt die Feuerwehr mit, dass die Jugendfeuerwehr ihre Bemühungen zur Einrichtung einer Geschäftsstelle einstellen wird.

 

Eine tabellarische Darstellung der Organisationskostenzuschüsse ist als Anlage beigefügt. Sofern sich die Angaben die Grundlage der Zuschussberechnung waren ändern, werden die Zuschüsse entsprechend angepasst. Die notwendigen Mittel stehen, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung zur Verfügung.

 

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Anlagen

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