Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-01418

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung und die Gebühren der Stadtbibliothek Braunschweig (Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbibliothek Braunschweig) wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Haushaltsbeschluss vom 15. März 2016 (Drs.-Nr. 16-01697) hat der Rat der Stadt Braunschweig beschlossen, 50.000 Euro an Einnahmesteigerung durch die Erhöhung der Benutzungsgebühren der Stadtbibliothek Braunschweig zu erzielen.

 

Seit der letzten Satzungsänderung vom 22. Juni 2010 sind überdies zahlreiche Neuerungen eingetreten. Um diesen Neuerungen Rechnung zu tragen, ist eine Änderung der bestehenden Satzung geboten.

 

Die Erläuterung zu den empfohlenen Änderungen im Einzelnen:

 

§ 6 Abs. 4 und Abs. 5

 

Hierbei handelt es sich um Anpassungen an die sich verändernde Technik und Medienwelt (Kassetten, Videos und Schallplatten entfallen, eMedien kommen hinzu).

 

§ 10 Abs. 2

 

Hierbei handelt es sich um Anpassungen an die sich verändernde Technik und Medienwelt (Kassetten, Videos und Schallplatten entfallen, eMedien kommen hinzu).

 

§ 11 Abs. 1

 

Hierbei handelt es sich um Anpassungen an die sich verändernde Technik und Medienwelt (Kassetten, Videos und Schallplatten entfallen, eMedien kommen hinzu).

 


§ 11a

 

§ 11a ist neu aufgenommen worden, da der Benachrichtigungsservice der Bibliothek in der bisherigen Satzung noch nicht enthalten war.

 

§ 13 Abs. 3 (alt)

 

§ 13 (alt) Abs. 3 der Benutzungs- und Gebührensatz für die Stadtbibliothek Braunschweig regelte das Verbot für das Mitbringen von Tieren in den jeweiligen Räumlichkeiten.

 

Um die gesellschaftliche Teilhabe für alle Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten, soll künftig eine Ausnahmenregelung für alle Assistenzhunde entsprechend § 4 Nr. 8 der Hundesteuersatzung der Stadt Braunschweig in der aktuell gültigen Fassung gelten (siehe Ratsbeschluss vom 15. Juli 2014, Drs.-Nr. 4503/14). Somit wären alle Hunde von der Ausnahmeregelung eingeschlossen, die zur Hilfe blinder, tauber oder sonstiger hilfloser Personen unentbehrlich sind, insbesondere solcher, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“, „GL“ oder „H“ besitzen. Die Benutzungssatzung (§ 13 Abs. 3) wird daher entsprechend angepasst.

 

§ 13a

 

Hierbei handelt es sich um Anpassungen an die sich verändernde Technik und Medienwelt.

 

Lfd. Nr. 1.1 Gebührentarif

 

In Umsetzung des Haushaltsbeschlusses des Rates vom 15. März 2016 (Drs.-Nr. 16-01516) und einer linearen Anpassung des Deckungsbeitrages vor dem Hintergrund der bestehenden Kostenstrukturen (Kostenunterdeckungen) wird die Jahresgebühr (wie in der Mitteilung Nr. 15-00074 avisiert) auf 15 Euro erhöht. Durch diese Erhöhung ist eine Ertragssteigerung i. H. v. 50.000 Euro pro Jahr zu erwarten. Der derzeitige Kostendeckungsgrad für die Stadtbibliothek Braunschweig beläuft sich auf rund 6,5%.

 

Lfd. Nr. 1.1, 2.1, 2.2, 3.1, 3.2 Gebührentarif

 

Das Lebensalter zur Entrichtung der Jahresgebühr soll auf 18 Jahre angehoben werden. Dies soll dem Umstand Rechnung tragen, künftig wieder zum Abitur G9 zurückzukehren (höherer Anteil an Schülern ab 18).

 

Lfd. Nrn. 3 und 8.5 Gebührentarif

 

Hierbei handelt es sich um Anpassungen an die sich verändernde Technik und Medienwelt (Kassetten, Videos und Schallplatten entfallen, eMedien kommen hinzu).

 

Die sich ergebenden Änderungen sind zur besseren Übersichtlichkeit fett hervorgehoben.

 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise