Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-01637
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Freier Träger in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
17.03.2016
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
03.05.2016
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 24. März 2015 im Rahmen der Beschlussfassung zu Teil 2 der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Freier Träger in Braunschweig (DS 17419/15 Aktivitätenzuschüsse) u. a. festgelegt, Veranstaltungen in vier Kategorien (bisher eine) zu unterteilen. Diese Veränderung wirkt sich indirekt auch auf die Förderung der Organisationskosten der Jugendverbände aus. So sollen die unterschiedlichen Veranstaltungen künftig auch unterschiedlich gewichtet (fakturiert) werden. Bisher waren Veranstaltungen lediglich einheitlich mit einem Faktor (60) gewichtet. Durch die Neuregelung sollen Veranstaltungen, die von Kindern oder Jugendlichen durchgeführt werden, eine stärkere Gewichtung erhalten.
Die Festlegung der neuen Faktoren erfolgt im Einvernehmen mit dem Jugendring Braunschweig.
Bisherige Regelung:
1.4.2Die Kategorien ergeben sich, indem der Durchschnitt der in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung durchgeführten Maßnahmen[1] mit folgenden Faktoren multipliziert wird, um so eine Bezugsgröße zu bilden:
- Teilnahmetage von Freizeiten Faktor 1
- Teilnahmetage von Internationalen BegegnungenFaktor 1,2
- Teilnahmetage von BildungsmaßnahmenFaktor 3,2
- Anzahl der Veranstaltungen Faktor 60
Neue Regelung:
1.4.2Die Kategorien ergeben sich, indem der Durchschnitt der in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung durchgeführten Maßnahmen[2] mit folgenden Faktoren multipliziert wird, um so eine Bezugsgröße zu bilden:
- Teilnahmetage von Freizeiten Faktor 1
- Teilnahmetage von Internationalen BegegnungenFaktor 1,2
- Teilnahmetage von BildungsmaßnahmenFaktor 3,2
- Anzahl der großen Veranstaltungen von Kindern und JugendlichenFaktor 60
- Anzahl der kleinen Veranstaltungen von Kindern und JugendlichenFaktor 45
- Anzahl der großen VeranstaltungenFaktor 45
- Anzahl der kleinen VeranstaltungenFaktor 30
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich für 2016 nach den aktuellen Berechnungen nicht. In künftigen Jahren ist es denkbar, dass sich die Bezugsgröße ändert und es so, wie auch bei Verschiebungen bei den anderen Aktivitäten (Freizeiten, Internationale Begegnungen und Bildungsmaßnahmen), zu einer Änderung der Kategorie (kleine, mittelgroße und große Jugendverbände) sowohl größer als auch kleiner kommen kann. Eine Änderung der Kategorie verändert auch den Zuschusssatz des Jugendverbandes
[1] [nach Ziffer II/1 bis II/3 und II/5 des Teils 2 dieser Richtlinien (Aktivitätszuschüsse)]
[2] [nach Ziffer II/1 bis II/3 und II/5 des Teils 2 dieser Richtlinien (Aktivitätszuschüsse)]
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
296,5 kB
|
