Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-01737
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Angebote im Kindertagesstätten- und Schulkindbetreuungsbereich zum Kindergarten- bzw. Schuljahr 2016/2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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17.03.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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03.05.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1.Den in den Anlagen A und B dargestellten Angebotsanpassungen zum Kindergarten- bzw. Schuljahr 2016/2017 wird zugestimmt.
2.Die Verwaltung wird ermächtigt, diese Angebotsanpassungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie eventuell noch darüber hinaus erforderliche Gruppenveränderungen kostenneutral umzusetzen.
3.Stellen sich zu Beginn des neuen Kindergarten- bzw. Schuljahres derzeit noch nicht erkennbare Änderungen in der Belegungssituation dar, so sollen Angebotsanpassungen kostenneutral im lfd. Kindergarten- bzw. Schuljahr 2016/2017 im Einvernehmen mit dem Träger realisiert werden. Der Jugendhilfeausschuss wird im 4. Quartal 2016 über die vorgenommenen Änderungen unterrichtet.
4. Angebotsanpassungen in städtischen Kindertagesstätten und
Schulkindbetreuungseinrichtungen haben Auswirkungen auf den jeweiligen
Personal- und Stellenbedarf. Die Stellenanpassungen werden im Rahmen des
Stellenplanverfahrens berücksichtigt. Die Finanzierung erfolgt aus den im Budget zur
Verfügung stehenden Sachmitteln.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen der Planungskonferenz am 03. März 2016 wurden gemeinsam mit den freien Trägern die beantragten Veränderungen bzw. Angebotsanpassungen im Kindertagesstättenbereich sowie im Schulkindbetreuungsbereich für das Kindergarten- bzw. Schuljahr 2016/2017 abgestimmt.
Eine detaillierte Auflistung der Anträge zur Planungskonferenz 2016 ist in den Anlagen
A) Angebotsveränderungen in Kindertagesstätten
B) Angebotsveränderungen in der Schulkindbetreuung
zusammengefasst.
Die grau hinterlegten Maßnahmen werden zur Umsetzung vorgeschlagen.
Umsetzungsvorschlag
Im Kindertagesstättenbereich dienen die aus den diesjährigen Anträgen resultierenden Einsparungen sowie Restmittel aus der Planungskonferenz 2015 als Finanzierungsgrundlage für die Realisierung der Anpassungsbedarfe.
Für den Schulkindbetreuungsbereich stehen im Haushalt 2015 finanzielle Mittel für die Einrichtung von 100 zusätzlichen Plätzen zur Verfügung. Weitere Mittel stehen zur Schaffung von Betreuungsplätzen in neu einzurichtenden OGSn bereit. In diesem Bereich erfolgt zum Schuljahr 2016/2017 keine Umwandlung, so dass die Mittel ausgehend von den aktuellen Bedarfsmeldungen, die die Zahl von 100 Plätzen deutlich überschreiten, zur Schaffung weiterer Plätze im Schulkindbetreuungsbereich genutzt werden. Ein Ausgleich für diese Vorwegnahme im Bereich der Schulkindbetreuung erfolgt im Rahmen des Gesamtausbauprojektes bis 2020.
A) Angebotsveränderungen in Kindertagesstätten
Entsprechend der zur Verfügung stehenden Mittel werden die in der Anlage Teil A) grau markierten Maßnahmen zur Einbeziehung in die städtische Förderung vorgeschlagen.
Hervorzuheben ist der steigende Bedarf bzw. die zunehmende Betreuungsdauer bei Integrationsplätzen, dem durch die Priorisierung des vorliegenden Antrags in diesem Bereich Rechnung getragen wird. Ein unvollständiger Antrag auf Einrichtung einer neuen Integrationsgruppe in der Kita St. Bernward kann mit dem aktuellen Planungsstand nicht berücksichtigt werden. Sollten sich die Integrationsbedarfe bestätigen, wäre ggf. eine Umsetzung im Nachrückverfahren möglich.
Darüber hinaus können alle eingegangenen Anträge zur Ausweitung der Betreuungszeiten (Mittel 2-, Misch- und Ganztagsgruppen) berücksichtigt werden.
Fünf Anträge, die die Schaffung neuer Plätze zum Kindergartenjahr 2016/2017 beinhalten, werden, auch wenn bei kleinteiliger Betrachtung der Bedarfe in einzelnen Kitas und Stadtbezirken nachvollziehbar ist, aufgrund der gesamtstädtischen Auslastungssituation im laufenden Kindergartenjahr nicht umgesetzt.
Die Verlagerung der Hortgruppe des KiFaz Muldeweg kann nicht erfolgen, da die Umwandlung der Grundschule Ilmenaustraße in eine OGS zum Schuljahr 2016/2017 nicht erfolgt.
Die gemäß Ratsbeschluss vom 8. Mai 2012 vorgesehenen 10 Familienzentren wurden geschaffen. Für einen weiteren Ausbau stehen aktuell keine Mittel zur Verfügung. Für den Fall, dass im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016 noch entsprechende Mittel in den Haushalt eingestellt werden, wird der Ausbau weiterer Familienzentren in einem von der Planungskonferenz abgelösten Verfahren erfolgen.
B) Angebotsveränderungen im Schulkindbetreuungsbereich
Die Anträge gemäß Anlage Teil B) werden zur Umsetzung empfohlen. Auf Grund der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel kann die Umsetzung der grau hinterlegten Anträge zum Schuljahr 2016/2017 erfolgen.
Frei werdende Mittel können für die Finanzierung der Angebotsausweitung in bestehenden OGSn sowie für die Realisierung noch weiterer eingehender Anträge zum Ausbau der Sonstigen Schulkindbetreuung in und an Schulen genutzt werden.
Auswirkungen auf den Stellenplan
Die mit Priorität versehenen Angebotsanpassungen in städtischen Einrichtungen wirken sich wie nachfolgend dargestellt auf den Stellenplan aus:
Kita Querum + 0,25 Stellen
Kita Rautheim - 0,85 Stellen
Kita Recknitzstraße - 0,54 Stellen
Zur Sicherstellung der erforderlichen Vertretungskräfte gemäß den Vorgaben des Landes erfolgt nach Vorliegen der Fehlzeitenauswertung für das Jahr 2015 eine Neuberechnung der Ausfallreserve. Die daraus ggf. notwendige Stundenanpassung zum Kindergartenjahr 2016/2017 wird im Rahmen des Stellenplanverfahrens berücksichtigt.
Nach derzeitigem Sachstand erfolgen die Angebotsveränderungen im Schulkindbetreuungs-bereich (Anlage B) durch freie Träger. Sollte unvorhergesehener Weise für einzelne Gruppen kein freier Träger zur Verfügung stehen, müsste städtisches Personal eingesetzt und entsprechende Stellen geschaffen werden. Der Personalaufwand wäre dann aus dem veranschlagten Sachaufwand zu decken.
Finanzielle Auswirkungen
Es stehen Haushaltsmittel für die zur Umsetzung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verfügung.
Zuständigkeit
Durch die Veränderungen bzw. Angebotsanpassungen im Kindertagesstättenbereich sowie im Schulkindbetreuungsbereich zum Kindergarten- bzw. Schuljahr 2016/2017 wird die Etathoheit des Rates einschließlich der sich hieraus ergebender Auswirkungen auf den Stellenplan tangiert. Des Weiteren entscheidet der Rat nach § 5 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt in Angelegenheiten der Jugendhilfe von grundsätzlicher Bedeutung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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23,4 kB
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