Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 16-01857
Grunddaten
- Betreff:
-
Inklusion und Integration in Braunschweig - Leichte Sprache in Grundsicherungsbescheiden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion der Piratenpartei im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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Vorberatung
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07.04.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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03.05.2016
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21.06.2016
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Beschlussvorschlag
Der Rat möge beschließen:
Die Stadt Braunschweig erlässt alle Bescheide für Grundsicherung
nach SGB II bzw. SGB XII in zwei Ausführungen:
- in der rechtsverbindlichen Fassung sowie
- in Leichter Sprache inkl. übersichtlicher Textgestaltung und gut lesbarer Schriftgröße
unabhängig davon, ob der Stadt eine Behinderung, Sprach- oder Lernschwierigkeiten der Antragssteller bekannt sind.
Sachverhalt
Begründung:
Rechtsverbindliche Bescheide sind oftmals in komplizierter Sprache verfasst und für viele Menschen nur schwer verständlich. Ziel dieses Antrages ist es daher, allen Menschen, die einen Grundsicherungsbescheid erhalten, das Verständnis desselben unkompliziert und diskriminierungsfrei zu ermöglichen. Dies kommt nicht nur den Empfängern des Bescheids entgegen, sondern entlastet auch die Sachbearbeiter, die oft viel Zeit mit Erklärungen bzw. Widersprüchen verbringen müssen. Auch wird er den zukünftigen ehrenamtlichen Lotsen, die im Integrationskonzept der Stadt Braunschweig vorgesehen sind, die Arbeit erheblich erleichtern.
Zudem käme die Stadt Braunschweig der von der Bundesregierung geplanten Verankerung des Rechtsanspruches auf Behördentexte in spezieller leichter Sprache (Behindertengleichstellungsrecht) zuvor. Auch wenn dieser Rechtsanspruch bis dato nur für Menschen mit geistiger Behinderung gelten soll, betrifft es auch Menschen, die aus anderen Gründen Schwierigkeiten haben, sich mit derartigen Verwaltungsvorgängen im Detail auseinander zu setzen. So machen etwa geringe Deutschkenntnisse das Verstehen der derzeitigen Bescheide praktisch unmöglich.
Mit ‚Braunschweig Inklusiv‘ und dem Integrationskonzept hat die Stadt Braunschweig bereits wichtige Schritte zu einer gesellschaftlichen Teilhabe unternommen. Diesen Weg jetzt weiter zu gehen ist die aktuelle Aufgabe.
Bei der Auftaktveranstaltung zur Teilhabeplanung ‚Braunschweig Inklusiv‘ empfahl Prof. Dr. Rohrmann im Zuge der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention die „Zielperspektive Inklusives Gemeinwesen“ zu entwickeln. Eine übergreifende Planungsorientierung soll hier die bereits vorhandenen Planungen aufnehmen und nicht auf ein bestimmtes Ressort beschränkt werden. http://www.braunschweig.de/leben/soziales/inklusion/bs_inklusiv.html
Das lässt sich auch auf das beschlossene Integrationskonzept übertragen. Und bereits im ‚Braunschweiger Appell‘ wird auf die Verantwortung der verschiedenen Akteure hingewiesen, die zum Gelingen von Inklusion und Integration beitragen: „Integration bedeutet vor allem die aktive Herstellung von Chancengerechtigkeit - unabhängig von nationaler, kultureller und/oder ethnischer Zugehörigkeit.“ Und weiter heißt es: „Eine erfolgreiche und konfliktfrei gestaltete Integrationspolitik kann nur dann gelingen, wenn sich alle maßgeblichen gesellschaftlichen Akteure in Verantwortung für ein friedliches und solidarisches Zusammenleben beteiligen.“ https://www.braunschweig.de/leben/soziales/migration/braunschweiger_appell.html
Wir bitten um die Annahme dieses Antrages, denn hiermit wird die Umsetzung der Ratsbeschlüsse zur Teilhabeplanung ‚Braunschweig Inklusiv‘ und dem Integrationskonzept für Flüchtlinge weiter voran gebracht.
