Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 16-01871-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der Fraktion Die Linken vom 29.03.2016 (16-01871) wird wie folgt Stellung genommen:

 

 

Zu Frage 1:

 

Liegt das Grundstück (bebaut oder unbebaut) in einem förmlich festgelegten Sanierungs-gebiet nach § 142 ff. BauGB ist im Grundbuch in Abteilung II ein Sanierungsvermerk enthalten. Dies ist im Sanierungsgebiet „Soziale Stadt - westliches Ringgebiet“ der Fall.

 

Mit dem Sanierungsvermerk wird der Grundstückseigentümer darauf hingewiesen, dass bei Baumaßnahmen, Grundstücksverkäufen pp. ein sanierungsrechtlicher Antrag bei der Stadt zur Prüfung vorzulegen ist. Daraufhin wird eine Prüfung (z. B. Kaufpreisprüfung) vorge-nommen und eine sanierungsrechtliche Genehmigung oder Versagung ausgesprochen. Im Zuge des Auslaufens des Sanierungsprogramms werden den Eigentümern Ablöse-vereinbarungen angeboten und es kommt zu einer vorgezogenen Entlassung aus dem Sanierungsgebiet (Löschung des Sanierungsvermerks).

 

Zu Frage 2:

Siehe 1.

 

 

Zu Frage 3:

Auf Grund der aktuellen Marktsituation auf dem Immobilienmarkt ist ein stadtweiter Nachfragedruck nach Eigentumswohnungen vorhanden. Im Rahmen des Stadt-erneuerungsprozesses wird ein ausgeglichenes Wohnungsangebot an bezahlbarem Wohnraum angestrebt und die Instrumentarien eines moderierenden Dialogs seitens der Stadt im Mietwohnungsbau genutzt. Der Verkauf von Eigentumswohnungen u. a. bedarf der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Im Rahmen der Kaufpreisprüfung wird ein Verkehrswertgutachten erstellt. Weicht der Kaufpreis im Einzelfall gravierend vom Verkehrs-wert ab, wird die sanierungsrechtliche Genehmigung versagt.
 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise