Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 16-02013
Grunddaten
- Betreff:
-
Referentenentwurf zum Bundesverkehrswegeplan 2030
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Planungs- und Umweltausschuss
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
20.04.2016
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 16.03.2016 hat der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur den Referentenentwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP) vorgestellt. Der BVWP ist die planerische Grundlage der Bundesregierung für die anstehenden Investitionen in die Bundesverkehrswege bis zum Jahre 2030. Im Zuge dieses Referentenentwurfes wird erstmals eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Ab dem 21.03.2016 bis zum 02.05.2016 können bzw. konnten Institutionen und Bürger zum Entwurf des BVWP Stellung nehmen.
Ziel dieses Beteiligungsverfahrens ist die fachliche Überprüfung der im Entwurf des BVWP getroffenen grundsätzlichen Festlegungen, insbesondere im Hinblick auf die aus dem Gesamtplan resultierenden Auswirkungen auf die Umwelt. Stellungnahmen ohne Bezug zur Wirkung des Gesamtplans sowie Äußerungen ohne sachliche Begründung werden nicht berücksichtigt. Die fachliche Auseinandersetzung mit einzelnen Aspekten der jeweiligen Projekte erfolgt im Rahmen der nachgelagerten eigenständigen Planungsverfahren, wie z. B. den Planfeststellungsverfahren.
Obwohl es explizit nicht Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung ist, jedes Einzelprojekt im Detail zu diskutieren, wird die Verwaltung eine Stellungnahme innerhalb der gegebenen Frist abgeben. Die Stellungnahme befindet sich derzeit in der verwaltungsinternen Abstimmung und wird unter dem Vorbehalt des Beschlusses des zuständigen Verwaltungsausschusses (voraussichtlich am 24.05.2016) fristgerecht bis zum 2. Mai 2016 abgegeben.
Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens wird der (ggf. angepasste) BVWP vom Bundeskabinett beschlossen, in Bedarfspläne übertragen und im Rahmen von entsprechenden Ausbaugesetzen vom Bundestag beschlossen.
Die Stadt ist im BVWP unmittelbar – bezogen auf das Stadtgebiet – bei drei Projekten des „Verkehrsträgers Straße“ betroffen. Alle drei Projekte sind aufgrund ihres hohen Nutzen-Kosten-Verhältnisses im vordringlichen Bedarf aufgeführt:
- B 4 – Anschlussstelle Wenden bis südlich Meine
Es handelt sich um ein Teilprojekt zum 4-streifigen Ausbau der B 4 zwischen Gifhorn und Braunschweig. Innerhalb des Stadtgebietes liegt die Meldelinie[1] weitgehend auf der vorhandenen Bundesstraße.
- B 214 – Ortsumgehung Watenbüttel
Es handelt sich bei dieser Meldelinie1 um die Verlängerung der A 392 zur Ernst-Böhme-Straße. Nach derzeitigem Planungsstand wird die Ernst-Böhme-Straße durchgehend
4-streifig ausgebaut und gemeinsam mit der Hansestraße bis zur Anschlussstelle BS-Hafen der A 2 zur Bundesstraße aufgestuft. Im Gegenzug wird die heutige B 214 zur Kreis- bzw. Landesstraße abgestuft.
- B 79 – Ortsumgehung Wolfenbüttel
Die Meldelinie1 der Ortsumgehung Wolfenbüttel beginnt zwischen Groß Denkte und Wendessen und führt östlich um Wolfenbüttel herum. Auf Braunschweiger Stadtgebiet führt sie über den Salzdahlumer Weg und endet an der Anschlussstelle Wolfenbüttel-Nord (A 395) und dem dortigen nachgeordneten Straßennetz, z. B. der Leipziger Straße in Stöckheim.
Des Weiteren ist die Stadt Braunschweig mittelbar bei folgendem Projekt betroffen:
- A 39 – zwischen Lüneburg und Wolfsburg
Die A 39 ist bereits im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen von 2004 als laufendes und fest disponiertes Vorhaben mit naturschutzfachlichem Planungsauftrag in den vordringlichen Bedarf eingestuft.
Die jetzige Einstufung in den vordringlichen Bedarf erfolgt im Wesentlichen aufgrund der hohen raumordnerischen Wirkung und der Hinterlandanbindung der Seehäfen.
Daneben wird beim „Verkehrsträger Schiene“ folgende Maßnahme in der Kategorie „Potenzieller Bedarf“ geführt:
- Ausbaustrecke Lehrte - Braunschweig - Magdeburg - Roßlau
Es handelt sich hier um kapazitätssteigernde Maßnahmen, z. B. ein 3. Gleis zwischen Lehrte, Braunschweig und Weddel bzw. ein 4. Gleis zwischen Groß Gleidingen und Braunschweig.
Maßnahmen des potenziellen Bedarfes können noch in den weiteren oder auch vordringlichen Bedarf aufsteigen. Die Projektbewertung ist bei allen Maßnahmen des potenziellen Bedarfes aufgrund der komplexen Netzzusammenhänge noch nicht abgeschlossen.
Für die „Weddeler Schleife“ ist eine Finanzierung durch Bund und Land außerhalb des BVWP gefunden worden. Dieses Projekt wird nicht im BVWP geführt.
Beim „Verkehrsträger Wasserstraße“ ist die Stadt unmittelbar nicht betroffen. Gleichwohl sind die in dem vordringlichen Bedarf eingestuften Maßnahmen „Vorgezogener Ersatzneubau der Schleuse Scharnebeck“ und „Ausbau des Stichkanals Salzgitter einschl. des Ersatzneubaus zweier Schleusen“ von hoher Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Braunschweig.
Zeitpunkt und Reihenfolge der Projektumsetzung bei allen Verkehrsträgern hängt letztlich von deren Priorisierung im vordringlichen Bedarf ab, dem Planungsstand sowie den verfügbaren Finanzmitteln. Vorhaben des vordringlichen Bedarfes sollen im Geltungszeitraum des BVWP bis zum Jahr 2030 umgesetzt bzw. begonnen werden.
[1] Die Meldelinie ist diejenige Linienführung, die der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde liegt. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern.
