Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 16-02021-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der BIBS-Fraktion im Stadtbezirksrat 112 vom 08. April 2016 (16-02021) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

Nein, eine Ausnahmegenehmigung ist nicht erteilt worden.

 

Zu Frage 2:

Siehe Antwort zu Frage 1.

 

Zu Frage 3:

Die Arbeiten wurden seitens der Verwaltung wegen mangelnder Rechtsgrundlage nicht unterbunden. Gemäß § 7 der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Querumer Holz und angrenzende Landschaftsteile (LSG BS 9)“ ist die ordnungsgemäße Forstwirtschaft freigestellt.

 

Das Verbot gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG greift nicht für Bäume innerhalb eines Waldes.

 

Die Stiftung Braunschweiger Kulturbesitz als Ausführende der Arbeiten hat erklärt, dass die Durchforstungen mittlerweile beendet wurden und die noch ausstehenden Rückearbeiten auf Anfang August verschoben worden seien. Ferner wurde seitens der Ausführenden versichert, dass auf das Brutgeschäft - soweit möglich - Rücksicht genommen wird, so speziell auf einen in diesem Jahr erneut besetzten Habichtshorst.
 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise