Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 16-02126
Grunddaten
- Betreff:
-
Kinderschutz und Frühe Hilfen - Berichtsjahr 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Kenntnis
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19.05.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Kinderschutz und Frühe Hilfen - Berichtsjahr 2015
1. Vorbemerkung
Nachstehend wird in Form von standardisierter jährlicher Berichterstattung (Erfahrungsbericht) zum Berichtsjahr 2015 ausgeführt.
2. Organisatorischer und Personeller Rahmen
Die mit Wirkung vom 1. Dezember 2012 beim Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, Abt. Allgemeine Erziehungshilfe, als eigenständige geschaffene zentrale Organisationseinheit Kinder- und Jugendschutz/Frühe Hilfen mit einer sozialräumlichen Aufgabenzuordnung der im operativen Geschäft aktuell tätigen sechs Sozialpädagogen/-innen für u. a. nachstehend näher beschriebenen Arbeitsfelder hat sich als verlässlicher Ansprechpartner etabliert.
3. Inhaltliche Ausgestaltung und Resümee
Die jeweiligen wesentlichen Aufgabenbereiche haben sich nicht verändert und werden hinsichtlich Art, Umfang und Inhalt sowie des Wirkungskreises im Folgenden nochmals kurz erläutert:
- Beratung gemäß §§ 8a, 8b SGB VIII, § 4 KKG[1]
- Baby-Begrüßungsdienst/Familienbesuche
- Netzwerke Kinderschutz und Frühe Hilfen/Sozialraum-Arbeit
- Überprüfung Ehren-/Nebenamtliche gemäß § 72a SGB VIII.
- Beratung gemäß §§ 8a, 8b SGB VII, § 4 KKG
Die Bezugsnormierungen regeln u. a. den Beratungsanspruch in Kinderschutzfällen durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
Die Standards im Sinne von § 8a SGB VIII werden durch die entsprechende städtische Dienstanweisung bzw. die inhaltlich identische sogenannte Vereinbarung nach dem Braunschweiger Modell für die Träger der freien Jugendhilfe sichergestellt. Derzeit werden davon rund 240 Einrichtungen/Dienste erfasst.
Darüber hinaus bestehen aktuell mit 87 Trägern/Institutionen/Einrichtungen, die nicht unter die Normierungen des § 8a SGB VIII fallen (z. B. Schulen, Kinderärzte, Hebammen, Geburts- und Kinderkliniken, Beratungsstellen pp.), sog. Kooperationsvereinbarungen, die in ähnlicher Weise Verfahrensabläufe zur Sicherstellung des Kinderschutzes verbindlich festlegen.
Im Berichtszeitraum sind insoweit erfahrene Fachkräfte zu insgesamt 200 Beratungen hinzugezogen worden.
- Baby-Besuchsdienst/Familienbesuche
Der auf der Grundlage von § 2 KKG sowie § 16 Abs. 3 SGB VIII im Sinne von Prävention und Information/Rat und Tat für Eltern rund ums Kind für ab 1. Januar 2013 geborene Kinder eingeführte Baby-Besuchsdienst/Familienbesuch wird inhaltlich weiterhin gut angenommen.
Allerdings konnte die für den Willkommensbesuch angestrebte 80-%ige Zielerreichungsquote, bezogen auf die jährlich Neugeboren (2.353) in Braunschweig mit 1.417 Besuchen (einschl. 137 Fehlanfahrten) oder rund 60,2 v. H. (Vorjahr 87,3 v. H.) nicht erreicht werden.
Hintergrund für diese deutlich schlechtere Erfolgsquote zum Vorjahr: Die Besuchsintensität ist auf Grund fehlender personeller Ressourcen im Zusammenhang mit befristeten Personalumsetzungen zur Sicherstellung der Betreuungssituation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in städt. Notaufnahmeeinrichtungen und eines Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz einer Sozialpädagogin reduziert worden (Umstellung des Einladungswesens; vom „festen Besuchstermin“ auf das „Angebot eines Besuchs nach entsprechender Rückmeldung der Familie“).
- Netzwerke Kinderschutz und Frühe Hilfen/Sozialraum-Arbeit
Grundlage für das Netzwerk Kinderschutz und Frühe Hilfen bilden § 16 SGB VIII und § 3 KKG. Sozialraum-Arbeit wird als Basisarbeit im Sinne von „Bekanntmachen - Informieren - Öffentlichkeitsarbeit“ durch eine Vielzahl z. B. von vor Ort-Kontakten und Teilnahme an Dienstbesprechungen, Runden Tischen pp. geleistet.
Die zum Netzwerk Frühe Hilfen im Sinne von § 3 Abs. 4 KKG zählenden Angebote „Familienhebammen“ (Stiftung EINE CHANCE FÜR KINDER) und „Hausbesuchsmodell“ (Stiftung pro kind) haben sich als Regelangebot etabliert.
Durch das Angebot „Familienhebammen“ wurden im Berichtsjahr insgesamt 101 Familien mit
rd. 2.220 Fachleistungsstunden begleitet und betreut; im Rahmen des „Hausbesuchsmodell“ konnten 21 junge Schwangere aufgenommen und betreut (insgesamt 936,5 Fachleistungsstunden) werden.
Das im Jahr 2013 nach dem Vorbild des Kreises Warendorf, NRW, eingeführte „Café Kinderwagen“ ist weiterhin das Erfolgsmodell und wird aktuell an 11 Standorten vorgehalten.
Mütter/Väter mit Säuglingen und Kleinkindern treffen sich wohnortnah regelmäßig um sich
auszutauschen, zu vernetzen und/oder zu Fragen früher Kindheit beraten zu lassen (Stichworte: Gewichtskontrollen für Babys, Ausstellen einer Wiegekarte, Still- und Ernährungsberatung, individuelle Beratung zu Fragen der frühen Kindheit und eine fördernde Spielanleitung).
Zur Durchführung dieses niedrigschwelligen Angebots mit Beratung der sehr unterschiedlichen Besucher/-innen sind erfahrene (zertifizierte) Familienhebammen eingesetzt. Der Leistungsumfang lag im abgelaufenen Jahr bei insgesamt 464 Fachleistungsstunden; 918 Mütter, 75 Väter und 1.025 Kinder haben dieses Angebot besucht/wahrgenommen.
Das mit Jahresbeginn 2015 eingeführte neue Angebot „Entwicklungspsychologische Beratung (EPB)“ wird bei sechs Trägern (insgesamt 14 EPB-Beraterinnen) vorgehalten und wurde in insgesamt 46 Fällen (rd. 740 Fachleistungsstunden) eingesetzt. Es hat sich als ein wirkungsvolles Instrument der Frühen Hilfen bewährt.
Daneben wurden im Berichtszeitraum wieder zahlreiche zielgruppenspezifische Angebote durchgeführt, wie z. B. das monatliche „Kinderwagen-Kino“ im C 1, handwerkliche „Geburtsvorbereitungskurse“ für angehende Väter unter dem Titel Väter, Kinder und Handwerk oder das sog. Geschwisterdiplom, die Vorbereitung auf ein Geschwisterchen, sowie öffentlichkeitswirksame Sozialraumaktivitäten (mit Messestand, Glücksrad und Giveaways) im Rahmen von Sommer-/Bürger-/Stadtteilfesten (beispielhaft: Frankfurter Platz, Spatz 21, Weststadt, Familienzentrum St. Georg, Heidberg, Schwarzer Berg).
Zur Teil-Finanzierung der beschriebenen Projekte und Maßnahmen ist der auf die Stadt Braunschweig entfallene Anteil der Zuwendungsmittel aus der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012 - 2015 in Höhe von 112.100 € eingesetzt worden.
Im Sinne von Netzwerke/Sozialraum-Arbeit wurden im abgelaufenen Jahr 2015 insgesamt 282 Einrichtungen und Institutionen (z. B. Kitas, Schulen, Ärzte) aufge-/besucht und im Rahmen einer persönlichen Vorstellung über die Organisationseinheit Kinder- und Jugendschutz/Frühe Hilfen und Aufgaben, Arbeitsfelder und Möglichkeiten informiert.
- Überprüfung Ehren-/Nebenamtliche gemäß § 72a SGB VIII
Die gesetzlichen Normierungen zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72a SGB VIII sind für den Bereich der Stadt Braunschweig faktisch umgesetzt. Aktuell haben bisher 68 Träger (Jugendverbände, Sportvereine pp.) die entsprechende Vereinbarung gezeichnet.
4. Fakten und Zahlen im Kinderschutz
Im abgelaufenen Jahr 2015 sind insgesamt 362 Kinderschutzmeldungen (Vorjahr 356) eingegangen und bearbeitet worden.
[1] Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz - KKG
