Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-02043

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, nach Beendigung der Amtszeit von Herrn Ratsherr Klaus Wendroth und Herrn Ratsherr Christoph Bratmann im Aufsichtsrat der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG alle Maßnahmen zu ergreifen,

 

Vorschlagsrecht

der CDU-Fraktion

 

Vorschlagsrecht

der SPD-Fraktion

Herrn Ratsherr

Klaus Wendroth

 

Herrn Ratsherr

Christoph Bratmann

 

 

 

 

 

 

 

von der Hauptversammlung zu Aufsichtsratsmitgliedern der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG wählen zu lassen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Seit November 2011 ist Herr Ratsherr Klaus Wendroth auf Vorschlag der CDU-Fraktion Mitglied im Aufsichtsrat der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG (BVVAG).

 

Im Zeitraum von November 2011 bis zu seinem Tod am 1. Juni 2015 war Herr Ratsherr
Manfred Pesditschek auf Vorschlag der SPD-Fraktion Mitglied im Aufsichtsrat der BVVAG. Am 29. Juli 2015 hat die Hauptversammlung der BVVAG Herrn Ratsherr Christoph Bratmann als Nachfolger von Herrn Pesditschek in den Aufsichtsrat der BVVAG gewählt. Die Wahl erfolgte für die Dauer der restlichen Amtszeit von Herrn Pesditschek.

 

Gemäß § 11 Abs. 3 S. 1 und 2 der Satzung der BVVAG und § 102 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG) endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder spätestens mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

 


Folglich enden die Amtszeiten von Herrn Wendroth und Herrn Bratmann mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt. Die Hauptversammlung der BVVAG wird voraussichtlich im Juni 2016 stattfinden. In dieser Hauptversammlung sollen auch die (neuen) Mitglieder des Aufsichtsrates gewählt werden. Die Amtszeit der jetzt neu gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet erneut zum 31. Oktober 2016, da die Amtszeit der städtischen Vertreter im Aufsichtsrat der BVVAG gemäß § 11 Abs. 3 S.3 der Satzung der BVVAG mit Ablauf der aktuellen Wahlperiode des Rates der Stadt Braunschweig endet.

 

Nach den konsortialvertraglichen Regelungen ist die Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) zur Benennung der beiden Aufsichtsratsmitglieder berechtigt. Die beiden von der SBBG auszuübenden Vorschlagsrechte stehen im Ergebnis der CDU- und der SPD-Fraktion zu.

 

Die Besetzung durch die im Beschlussvorschlag genannten Personen entspricht dem Vorschlag der CDU- bzw. SPD-Fraktion.

 

 

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