Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 16-02097
Grunddaten
- Betreff:
-
Winterdienst auf städtischen Wochenmärkten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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zur Kenntnis
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27.05.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Bis zum Jahr 2010 hatten die Marktbeschicker auf allen städtischen Wochenmärkten den Winterdienst selbst im Rahmen ihrer Verpflichtung gem. § 8 Abs. 4 Nr. 1 der damals gültigen Satzung über die Teilnahme am Wochenmarktverkehr in der Stadt Braunschweig (Wochen-marktsatzung) geleistet.
Aufgrund von Beschwerden aus der Bevölkerung Anfang 2010 über den Zustand der Markt-flächen wurde daraufhin bei Wetterlagen mit Extremschneefall durch den FB 32 eine Räu-mung der Schneemassen durch externe Dienstleister veranlasst. Es gestaltete sich jedoch sehr schwierig, hierfür Winterdienstleister zu gewinnen, da freie Kapazitäten nahezu erschöpft waren.
Seit dem Winter 2012/2013 ist auf acht städtischen Wochenmärkten (Altstadtmarkt, Ein-kaufszentrum Elbestraße, Erfurtplatz, Nibelungenplatz, Stadtpark, Stöckheimer Markt, Sulz-bacher Straße, Westfalenplatz) der Winterdienst bis 6:00 Uhr von Winterdienstleistern zu erbringen. Hierfür werden seit Januar 2013 Winterdienstgebühren i. H. v. 0,40 €/m² erhoben. Die Vergaben erfolgten nach entsprechenden Ausschreibungen. Auf den übrigen vier städti-schen Wochenmärkten erfolgt - wie vorher auch - kein Winterdienst durch Winterdienstleister. Auf allen zwölf Wochenmärkten sind die Marktbeschicker gem. § 8 Abs. 4 Nr. 1 der zz. gültigen Wochenmarktsatzung verpflichtet, ihre Standplätze sowie die angrenzenden Gang-flächen während der Benutzungszeit von Schnee und Eis freizuhalten und, soweit erforder-lich, abzustreuen.
Seit Einführung des Winterdienstes durch Winterdienstleister gab es immer wieder Be-schwerden seitens der Marktbeschicker über den Winterdienst, die trotz erfolgter Abmah-nungen und Wechsel der Dienstleister nicht abgestellt werden konnten. Aufgrund dessen erfolgte seitens des Vereins der Braunschweiger Marktkaufleute eine Umfrage unter den Marktkaufleuten. Im Ergebnis haben sich von den an der Umfrage teilnehmenden Kaufleuten rund 79 Prozent gegen eine weitere Beauftragung des Winterdienstes durch Winterdienst-leister ausgesprochen.
…
Aufgrund der genannten Gründe sowie der generell schneearmen Winter der letzten Jahre ist nunmehr probeweise für ein Jahr vorgesehen, dass auf allen Wochenmärkten kein Win-terdienst durch Winterdienstleister erbracht und somit auch keine Winterdienstgebühr für diesen Zeitraum erhoben wird. Somit wird für den Winter 2016/2017 von einer erneuten Aus-schreibung des Winterdienstes abgesehen. Demzufolge obliegt für diesen Zeitraum den Marktbeschickern wieder selbst der Winterdienst auf allen städtischen Wochenmärkten.
