Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 15-01367-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anregung des Stadtbezirksrates 323 aus der Sitzung vom 12. Januar 2016 (15-01367) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) hat in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 08. Juli 2015 die aktuellen Ergebnisse aus der Umgebungsmessung vorgestellt. Wie in einer anlässlich einer Anhörung des Umweltausschusses des Landtages von der Stadt schriftlich abgegebenen Stellungnahme angekündigt, wird sich die Stadt dafür einsetzen, auch zukünftig zeitnah über die Messergebnisse informiert zu werden. Die Verwaltung schlägt vor, dies im Rahmen einer Sitzung des PlUA durchzuführen, zu der auch der Stadtbezirksrat Wenden-Thune-Harxbüttel eingeladen wird.

 

Eine weitergehende schriftliche Berichterstattung in vierteljährigem Rhythmus ist aus Sicht der Verwaltung entbehrlich, da in den kurzen Berichtszeiträumen keine erheblichen Veränderungen zu erwarten sind.

 

Die Bereitstellung von Messergebnissen im Internet wurde durch das MU bereits in einer Anhörung des Umweltausschusses des Landtages am 30. November 2015 angekündigt. Die Messergebnisse der Ortsdosisleistung sind im Internet unter der Adresse www.odlonlinebs.nlwkn.niedersachsen.de/EZN/Start abrufbar.

 

Eine weitergehende Berichterstattung wird daher nicht für erforderlich gehalten.

 

In Bezug auf den Katastrophenschutz haben zwischen dem FB 37 und dem MU Abstimmungsgespräche stattgefunden. Ergebnis ist, dass das MU für die Erstellung von Sonderplänen oder externen Notfallplänen (gemäß Niedersächsischem Katastrophenschutzgesetz oder Strahlenschutzverordnung) keine Notwendigkeit sieht, da im Rahmen einer Störfallanalyse die Worst-Case-Betrachtung (Flugzeugabsturz auf das Betriebsgelände) nicht zu einer Freisetzung von radioaktivem Material in dem Umfang führt, dass der Grenzwert für eine Evakuierung der umliegenden Wohnbereiche überschritten wird.

 


 

Die Verwaltung sieht daher keinen Grund, den bisherigen Umfang der Einsatzvorbereitungsmaßnahmen zu verändern. Die Maßnahmen zur Vorbereitung auf einen Schadensfall in den oben genannten Betrieben werden nach wie vor völlig ausreichend eingestuft. Hierzu werden in ständig aktualisierten Versionen - nur für den Dienstgebrauch - vorgehalten:

 

1.der Katastrophenschutzplan der Stadt (gegliedert auf Basis einer Landesvorgabe)

2.der Evakuierungsplan für das gesamte Stadtgebiet mit unterschiedlichen Evakuierungsgebieten und ausgewiesenen Behelfsunterkünften

3.ein Feuerwehrplan mit Detaillierungen zur Einsatzdurchführung

4.Informationen über Gefahrgut an der Brandmeldeanlage.

 

Die Berufsfeuerwehr hält als Sondereinheit einen ständig besetzten Gefahrgutzug vor. Die Führungskräfte sind im Umgang mit radioaktiven Stoffen besonders geschult. Ergänzt wird diese Einheit durch den in der Feuerwache Süd stationierten ABC-Zug.
 

 

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