Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 15-01368-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zum Beschluss des Stadtbezirksrates 323 vom 12. Januar 2016 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die Verwaltung kann die Befürchtungen des Stadtbezirksrates über die weitere Entwicklung des Standortes in Braunschweig-Thune nachvollziehen.

 

Der vom Rat beschlossene Bebauungsplan „Gieselweg/Harxbütteler Straße“, TH 22, hat die Problematik aufgegriffen und vor diesem Hintergrund den Standort in Thune deutlich verkleinert. Anlagen, die der Strahlenschutzverordnung unterliegen, sind zukünftig unzulässig. Für die bestehenden Einrichtungen sind enge Grenzen der Veränderung gesetzt. Als Voraussetzung dafür wurde u. a. festgesetzt, dass es nicht zu einer Produktions- bzw. Kapazitätserweiterung kommen darf. Damit hat die Stadt Braunschweig die ihr zur Verfügung stehenden formalen Instrumente entsprechend eingesetzt.

 

Im Rahmen einer Anhörung des Umweltausschusses im Landtag hat die Verwaltung am 08. Februar 2016 gegenüber den Mitgliedern des Landtages die Position der Stadt wiederholt, dass eine Behandlung von Asse-Abfällen oder von Abfällen aus dem Rückbau von Kernkraftwerken nicht in Braunschweig stattfinden darf. Es wurde ergänzend darauf hingewiesen, dass Vereinbarungen hierzu zwischen dem Land Niedersachsen als Genehmigungsbehörde und den Unternehmen einer verbindlichen Regelung bedürfen.

 

Ziel des Landes ist es, im Rahmen von Gesprächen Vereinbarungen mit den Unternehmen zu erreichen, die zu einer Verbesserung der Situation am Standort in Braunschweig-Thune führen. Die Verwaltung hat in der genannten Anhörung ihre Mitwirkung an solchen Gesprächen angeboten. Sie wird in diesen Gesprächen entsprechende Zusicherungen vom Land und gegebenenfalls vom Bund einfordern.

 

Die Möglichkeiten der Einflussnahme auf das Nationale Entsorgungsprogramm (NaPro) sind für die Stadt Braunschweig beschränkt. Das NaPro wurde von der Bundesregierung im August 2015 beschlossen. Bei dem NaPro handelt es sich um ein Strategiepapier ohne eigene Rechtsnormqualität, in dem dargelegt wird, wie die anfallenden radioaktiven Abfälle entsorgt werden sollen. Es umfasst eine Bestandsdarstellung sowie eine Prognose über die zukünftige Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle. Herr Oberbürgermeister Markurth hat sich zum NaPro zuletzt mit Schreiben vom 06. Mai 2015 an die Bundesumweltministerin gewandt. Er hat darüber hinaus die Position der Stadt Braunschweig in einer Diskussion mit der Bundesumweltministerin in Salzgitter am 19. Januar 2016 vertreten.

 

Die Verwaltung wird sich nachfolgend nochmals schriftlich an das BMU wenden und die Situation in Braunschweig darlegen und auf eine Anpassung des NaPro hinwirken.

 

 

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