Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 16-01770-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 08. März 2016 [16-01770] wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zum Zeitpunkt der überwiegenden Gebietsentwicklungen im Umfeld des Gewerbestandortes war eine besondere Situation im Hinblick auf den Umgang mit radioaktivem Material nicht präsent.

 

Für das Stadtgebiet des Ortsteils Wenden südlich des Mittellandkanals besteht heute wie zu früheren Zeiten das Interesse einer baulichen Erweiterung. Südlich des Mittellandkanals wurden Bebauungspläne durch die ehemalige Gemeinde Wenden mit dem Ziel der Wohnbauentwicklung beschlossen. Der Bebauungsplan WE 49 „Lupinenweg-Süd“ wurde noch vor der Gemeindegebietsreform von der Gemeinde Wenden angestoßen, ist aber erst im Jahr 1995 in Kraft getreten. In Kenntnis des benachbarten Gewerbestandortes wurde über Schall- und Geruchsgutachten festgestellt, dass eine Wohngebietsausweisung verträglich ist. Zudem waren bereits zu diesem Zeitpunkt in deutlich näherem Abstand Wohnbebauungen vorhanden.

 

Bei erforderlichen Umbau- oder Sanierungsarbeiten anderer Einrichtungen spielt regelmäßig auch die Kostenfrage eine bedeutende Rolle. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass im Regelfall die Aufwertung bestehender Einrichtungen Vorrang hat vor einer Neuerrichtung an anderer Stelle, da bestehende Standorte anerkannt sind und geeignete Alternativgrundstücke zumeist nicht zur Verfügung stehen.

 

 

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