Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-01635-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht zum Betriebshof der Fa. Kroker, Gewerbegebiet Steinriedendamm
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0630 Referat Bauordnung
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 332 Schunteraue
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zur Kenntnis
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28.04.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 12. Februar 2016 (16-01635) wird wie folgt Stellung genommen:
Die Bauverwaltung befindet sich fortlaufend in Gesprächen mit der Fa. Kroker mit dem Ziel, die Interessenlagen der betroffenen Anwohner des Sandwüsten- und des Schollweges sowie der Fa. Kroker möglichst umfassend zu berücksichtigen.
Aufgrund der fehlenden Baugenehmigung zur Nutzung der Außenfläche wurde der Fa. Kroker die Nutzung der Außenfläche mit Bauaufsichtsanordnung vom 03. Juni 2014 untersagt. Entsprechende Zwangsgelder wegen Nichtbefolgung wurden festgesetzt und weitere angedroht.
Lt. Aussage der Firma Kroker bzw. des beauftragten Planers wurden die Schallemmissionen anhand einer Betriebsvorgangsliste zwischenzeitlich neu ermittelt. Die Fa. Kroker hat außerdem mitgeteilt, dass sich die intensiven Planungen und Berechnungen der notwendigen Lärmschutzelemente in der Schlussphase befinden.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung dem Unternehmen eine letztmalige Frist bis zum 20. Mai 2016 eingeräumt, um einen vollständigen und prüffähigen Bauantrag einzureichen. In Abhängigkeit zum Ergebnis der Prüfung des Bauantrags wird die Verwaltung die notwendigen weiteren Schritte einleiten.
