Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-01892
Grunddaten
- Betreff:
-
128. Änderung des Flächennutzungsplans "SB-Markt Timmerlah" Auslegungsbeschluss Stadtgebiet zwischen Timmerlahstraße, Mühlenstieg und Bahnstrecke Braunschweig-Hildesheim
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Timmerlah-Geitelde-Stiddien
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Anhörung
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17.05.2016
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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18.05.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Beschlusszuständigkeit
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Im Sinne dieser Zuständig-keitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Auslegung von Bauleitplänen um
eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben
noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit
des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Inhalt und Verfahren
Dem beiliegenden Entwurf des Änderungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht sind Gegenstand der Änderung, Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen der Planänderung zu entnehmen.
Am 11. Juli 2014 wurde bei der Stadt Braunschweig ein Antrag auf Aufstellung eines vorha-benbezogenen Bebauungsplans, mit dem Ziel einen SB-Markt zu errichten, eingereicht. Der Stadtteil Timmerlah verfügt derzeit nicht über einen Nahversorger. Die Planung entspricht somit der Zielsetzung der Stadt Braunschweig, eine möglichst flächendeckende wohnortnahe Versorgung der Wohnstandorte mit Gütern des täglichen Bedarfs (Nahversorgung) zu erzielen.
…
Am 23. September 2014 hat der Verwaltungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplans TI 30 und die 128. Änderung des Flächennutzungsplanes „SB-Markt Timmerlah“, beschlos-sen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB mit dem Bebauungsplan TI 30 „SB-Markt Timmerlah“ durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB hat vom 8. Dezember 2014 bis zum 23. Dezember 2014 stattgefunden. Stellungnahmen, die zu einer wesentlichen Änderung der Planung geführt hätten, wurden nicht vorgebracht. Auf eine Anlage „Niederschrift der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB“ wird daher verzichtet.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 (1) BauGB mit Schreiben vom 5. Dezember 2014 frühzeitig von der 128. Änderung des Flächennutzungsplanes unterrichtet und mit Terminsetzung zum 19. Januar 2015 zur Äußerung aufgefordert.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15. Ja-nuar 2016 gemäß § 4 (2) BauGB beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 18. Februar 2016 aufgefordert. Der Zweckverband Großraum Braunschweig stimmt der Planung zu. Die eingegangenen Stellungnahmen werden, jeweils mit einer Stellungnahme der Verwaltung und einem Beschlussvorschlag, der Vorlage zum Planbeschluss beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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399,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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87,9 kB
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